Politik

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU, von links), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), und der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil (SPD), stellen die Ergebnisse des Koalitionsauschusses vor. (Foto. dpa/dts Nachrichtenagentur GmbH)

02.07.2026

Entlastung von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr: Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Koalition hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Wirtschaft aus der Krise zu holen und die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren. Dazu gehört auch eine Einkommensteuerreform, die untere und mittlere Einkommen entlasten soll. Außerdem sollen schärfere Regeln für Krankschreibungen kommen

Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen zum 1. Januar 2027 geeinigt. Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss mitteilten. Der Fokus liege auf geringen und mittleren Einkommen. "Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien."

In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden, hieß es.

Anpassungen bei der "Reichensteuer"

Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der "Reichensteuer" erfolgen. Diese soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift.

Geringerer "Handwerkerbonus"

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim "Handwerkerbonus" werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 Euro im Jahr.

Wie die Koalition weiter mitteilte, soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. 2027 und 2028 solle eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW vorgenommen.

Spitzensteuersatz soll später greifen

Laut Koalition wird die Entlastungswirkung erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, einer Anhebung des Kinderfreibetrages und einer Erhöhung des Kindergeldes - sowie einer Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrages und eines "Abflachens" der sogenannten zweiten Progressionszone. Das bedeutet, der Steuersatz soll weniger steil steigen, das soll zu Entlastungen führen. Der Spitzensteuersatz soll später greifen. Bisher wird er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

Bund will Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleichen 

Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Länder hatten im Vorfeld des Koalitionsausschusses vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht - die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen und abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.

"Kleine Lösung"

Verglichen mit Modellen, die im Vorfeld politisch diskutiert wurden, handelt es sich beim Entlastungsvolumen um eine "kleine Lösung". Die SPD hatte einen höheren Spitzensteuersatz sowie eine höhere Erbschaftsteuer gefordert, dies lehnte die Union aber ab. Umstritten war auch ein massiver Abbau von Subventionen.

Schärfere Regeln für Krankschreibungen 

Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten nach Plänen der schwarz-roten Koalition verschärft werden. Eingeführt werden soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung, wie Union und SPD nach Beschlüssen des Koalitionsausschusses mitteilten - vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Abgeschafft werden soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen.

Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen - unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.

Merz beklagte hohen Krankenstand 

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, die Regelung zu überprüfen. 

Wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, muss man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die gesetzliche Regelung für eine formelle Krankschreibung lautet bisher: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform

Erste Reformschritte waren bereits vor der Runde im Kanzleramt erfolgt. Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung ist schon im parlamentarischen Verfahren. Bei der Rentenreform sind sich Union und SPD einig, dass die Vorschläge einer dafür eingesetzten Kommission mit Politikern und Experten eins zu eins umgesetzt werden sollen. 

Bekommt die Koalition die Kurve?

Das Paket hat für das schwarz-rote Regierungsbündnis große Bedeutung. Kurz nach Ostern hatte es schon mal einen Anlauf gegeben, ein größeres Reformbündel zu schnüren. Ein ganzes Wochenende lang verhandelten Union und SPD in der Villa Borsig am Tegeler See am Rande Berlins - und versanken schließlich im Streit. 

Danach rumpelte es heftig in der Koalition, die Umfragewerte der Regierungsparteien gingen weiter in den Keller. Das Reformpaket dürfte mit darüber entscheiden, ob die Regierung kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland noch die Kurve kriegt.

Kippt die Stimmung zum Guten?

Am Tag des Koalitionsausschusses meldete sich auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Wort. Er hoffe, dass die Koalition "ein Reformpaket zustande bringt, was auch die Stimmung in der Bevölkerung wieder verändern wird", sagte er dem SWR.

Steinmeier verwies darauf, "dass wir wirklich in einer veritablen Krise leben". Er betonte aber auch: "Es gab schon schwere Krisen, und wir haben sie überstanden." Er warb deshalb für Zuversicht, "dass wir auch mit dieser Krise (...) irgendwann zurande kommen können". Allerdings verlange das jetzt viel Arbeit und auch Bereitschaft zur Veränderung. (dpa)
 

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