Politik

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) mahnt, dass der Finanzkraftausgleich nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. (Foto: dpa, Malin Wunderlich)

15.04.2026

Länderfinanzausgleich: Nur ein Tropen auf den heißen Stein

Bayern soll als größtes Geberland zeitweise um etwa 200 Millionen Euro jährlich entlastet werden

"Der Finanzkraftausgleich hat ein absurdes Ausmaß angenommen – Bayern muss in 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trägt bereits seit Jahren den Löwenanteil des Ausgleichsystems. Dass es so nicht weitergehen kann, hat auch der Bund erkannt und heute Entlastungen für die Geberländer auf den Weg gebracht", sagt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) zum heutigen heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts über den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG). Der Freistaat soll zeitweise schätzungsweise rund 200 Millionen Euro pro Jahr weniger zu Gunsten der Nehmerländer abgeben müssen.

"Das ist zwar ein guter erster Schritt in die richtige Richtung, als befristete Einzelmaßnahme jedoch leider nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein", so Füracker. Denn eine Entlastung in der Größenordnung von 200 Millionen Euro entspreche lediglich rund 2 Prozent der Summe, die der Freistaat Bayern in 2025 beisteuern musste. Die prekäre Schieflage im Länderfinanzausgleich werde dadurch nicht nachhaltig verändert und die grundlegende Problematik im Ausgleichsystem bleibe unberührt. "So kann es nicht weitergehen", betont Füracker.

„Bayerns Bürgerinnen und Bürger sind die Hauptleidtragenden dieses ungerechten Ausgleichssystems und das Verständnis hier in Bayern schwindet – trotz ungebrochener Solidarität – zunehmend! Rein rechnerisch überwies in 2025 jede bayerische Bürgerin und jeder bayerischer Bürger rund 880 Euro an die zwölf Nehmerländer – Geld, das auch vor Ort in Bayern bestens eingesetzt werden könnte! Unsere Klage beim Bundesverfassungsgericht bietet daher eine echte Chance für alle Bundesländer auf ein Ausgleichssystem, in dem Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness wieder im rechten Verhältnis stehen! Wir appellieren daher an das Bundesverfassungsgericht, noch in diesem Jahr eine Entscheidung herbeizuführen“, so Füracker.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass den Geberländern im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 eine Entlastung von insgesamt 400 Millionen Euro pro Jahr gewährt werden soll. Wieviel hiervon beim jeweiligen Geberland ankommt, ergibt sich daraus, welchen Anteil am Gesamtausgleich ein Geberland schultern muss. Für Bayern, das in den vergangenen Jahren regelmäßig etwa die Hälfte des gesamten Finanzkraftausgleichs allein gestemmt hat, ist demnach von einer jährlichen Entlastung in der Größenordnung von rund 200 Millionen auszugehen. Damit die geplante Entlastung umgesetzt werden kann, ist zunächst noch das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.

Seit Einführung des Länderfinanzausgleichs hat der Freistaat laut bayerischem Finanzministerium knapp 140 Milliarden Euro als Geberland beigesteuert. Dem stünden lediglich rund 3,4 Milliarden Euro gegenüber, die Bayern bis Anfang der 1990er-Jahre als Nehmerland empfangen habe. Dies zeige, dass der Finanzkraftausgleich völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Der Freistaat fordert daher eine grundsätzliche Überarbeitung des Ausgleichssystems.

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst bekanntgegeben, dass im entsprechenden Normenkontrollverfahren noch im Jahr 2026 eine Entscheidung gefällt werden soll. Nach drei Jahren seit der bereits im Sommer 2023 eingereichten Klage ist dies laut Füracker aus bayerischer Sicht ein sehr erfreuliches Signal.
(rs)

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