Politik

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Flüchtlingshilfswerk sieht darin kein Problem. (Foto: dpa/photothek.de, Florian Gaertner

02.06.2026

Flüchtlingshilfswerk: Kein Problem mit Abschiebezentren in Drittstaaten

Das UNHCR sieht Abschiebezentren in Drittstaaten nicht grundsätzlich kritisch - vorausgesetzt, die Menschenrechte werden dort eingehalten. Die Europäische Union hatte sich gestern auf Verschärfungen in der Migrationspolitik geeinigt. Dazu gehört die Schaffung von Zentren im EU-Ausland

Die Europäische Union hat gestern den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln freigemacht, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer einigten sich nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend darauf. Für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR ist das grundsätzlich kein Problem.

Das sagte ein Sprecher in Genf zu der jüngsten Einigung von Vertretern des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer. Die Einrichtung solcher Zentren könnten durchaus geprüft werden, wenn Menschenrechtsstandards dort eingehalten werden, sagte UNHCR-Sprecher Barbar Baloch.

"Insbesondere könnten sie für Personen in Betracht kommen, deren Anträge auf internationalen Schutz im Rahmen eines fairen und effizienten Asylverfahrens in der Sache endgültig abgelehnt wurden, die über keine andere rechtmäßige Aufenthaltsgrundlage verfügen und die - trotz angemessener Unterstützung - nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder nicht unmittelbar zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können", sagte Baloch. 

Noch eine Hürde vor dem Inkrafttreten

Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.

In die speziellen Rückkehrzentren ("Return Hubs") außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.

Wohin? Das ist noch unklar 

Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten 

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen. 

Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen. 

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof 

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - ein finales Urteil steht hier noch aus. 
Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden. 

Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell - also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat - ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden. 

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner lobte die Einigung. "Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden", teilte der österreichische Politiker mit. 

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge 

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich. 

In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

WhatsApp-Gruppe von EVP und Rechten sorgte für Empörung

Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten kooperiert hatte als zuvor bekannt gewesen war. 

Demnach fanden Absprachen von Mitarbeitenden in einer WhatsApp-Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten statt. Unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dies deutlich kritisiert. "Wir arbeiten nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im Europäischen Parlament", erklärte der CDU-Chef.

EVP-Chef Weber hatte die anschließende Abstimmung im Parlament zum umstrittenen Migrationsgesetz dennoch verteidigt. Er sagte, dass damit deutlich gezeigt werde, dass europäische Lösungen zur Bekämpfung der illegalen Migration möglich seien.

AfD lobt - Kritik von Grünen und Sozialdemokraten 

Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan zeigte sich nach der Einigung zufrieden. Man schaffe die Grundlage dafür, "endlich Ordnung in die europäische Migrationspolitik zu bringen", teilte sie mit. Auf einem gemeinsamen Foto ist die deutsche Politikerin nach den erfolgreichen Verhandlungen unter anderem mit anderen Abgeordneten des rechten Flügels im Europaparlament sowie EVP-Abgeordneten und EU-Kommissar Brunner zu sehen. 

Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel kommentierte, mit der Einigung sei trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben worden. Die französische Europaabgeordnete Mélissa Camara von der Grünen-Fraktion bezeichnete das Ergebnis als eine "beschämende Einigung" zwischen den Mitgliedstaaten und einer Mehrheit aus EVP und rechtsextremen Parteien.

Bis auf die Frage, wann bestimmte Regeln der neuen Verordnung in Kraft treten sollen, hatten das EU-Parlament und die Mitgliedsländer über die inhaltlichen Details bereits vor einigen Tagen eine Einigung erzielt. Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. (dpa) 
 

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