Politik

Mitunter gibt es den Anspruch auf Ganztagsbetreuung offenbar nur auf dem Papier (Symbolbild). (Foto: dpa/Zoonar, Jelena Cvetkovic)

11.09.2026

Ganztagsbetreuung? Nicht für jeden

Erstklässler haben ab diesem Schuljahr erstmals einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch manche Schule kann den Anspruch zum Start nicht erfüllen

Wenn am kommenden Dienstag in Bayern das neue Schuljahr beginnt, haben Grundschulkinder erstmals einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung – sofern sie die erste Klasse besuchen. Bis 2029 soll der Anspruch auf alle vier Klassen ausgeweitet worden sein. Ein ambitioniertes Ziel. Der Start verläuft schon mal holprig.

In Internetforen berichteten Eltern zuletzt, dass Kinder aus höheren Klassen nicht mehr in die Mittagsbetreuung könnten: Weil es mehr Anmeldungen von Erstklässlern gebe, als Plätze frei seien. Auch Simone Fleischmann, der Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, kam schon zu Ohren, dass „Schüler rausgequatscht“ wurden, um Erstklässlern Platz zu machen. Aus Angst vor Klagen.

In Nürnberg wurde zwar keinem Kind gekündigt. Allerdings müssen Kinder der zweiten bis vierten Klassen, die bisher nicht in der Betreuung waren, gegenüber den Erstklässlern zurückstehen. Wie die Stadt mitteilt, machten die Eltern von mehr als 100 Erstklässlern von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch. Noch habe man nicht jedem Kind ein Angebot machen können. In München ist nur von wenigen Nachzüglern die Rede, die noch nicht versorgt sind – und rund 50 Kindern höherer Klassen ohne Platz. In Regensburg sind konkrete Zahlen nicht bekannt. Ein einheitliches digitales Anmeldeverfahren soll in Zukunft Abhilfe schaffen.

Unklar

Wie viele Schüler bayernweit in die Röhre schauen, ist unklar, denn die Staatsregierung sammelt zentral weder Daten zur aktuellen Zahl der Ganztagsbetreuungsplätze noch zur Zahl der Bewerbungen. Klar ist nur, dass – Stand Januar 2026 – knapp 60 Prozent aller Kinder im Grundschulalter in irgendeiner Betreuung waren. Bis 2029 rechnet die Staatsregierung mit etwa 80 Prozent. Ob das wie gewünscht klappt?

Eine bundesweite Forsa-Umfrage im Februar war bereits ein Fingerzeig: Jede vierte Grundschule sah sich demnach nicht in der Lage, den Rechtsanspruch umzusetzen. Weil es an Räumen fehlt, an Personal – und an Geld. Die Staatsregierung verweist auf die Kommunen, die den vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch umsetzen müssen: „Es liegt in ihrer Planungsverantwortung, den Bedarf vor Ort zu erheben und entsprechende Konsequenzen für den Platzausbau zu ziehen“, teilt das CSU-geführte Familienministerium mit.

Zwar gibt es eine staatliche Förderung für Betriebskosten und Investitionen. Doch offenbar reicht diese nicht aus. „Wir hatten den Bund von Anfang an darauf hingewiesen, dass eine flächendeckend verlässliche Sicherstellung des Anspruchs auch bei bestem Wollen nicht zu garantieren ist“, sagt Uwe Brandl (CSU), der Präsident des Bayerischen Gemeindetags.

Kommunen müssen 30 Prozent der Investitionssumme aufbringen

Gut 30 Prozent der Investitionssumme müssen die Kommunen selbst aufbringen – in Zeiten klammer Kassen viel Geld. Bayerns Landkreistagspräsident Thomas Karmasin (CSU), selbst Landrat in Fürstenfeldbruck, rechnete jüngst dem BR vor: Wenn der Rechtsanspruch 2029 für alle Grundschüler gilt, müssten die Kommunen 500 Millionen Euro aufwenden. Hinzu kommt: Es gibt nicht unbegrenzt Personal und Grundstücke. Wie sollen die Kommunen das stemmen, vor allem bis 2029?

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Christian Zwanziger sieht den Freistaat in der Pflicht: Viel zu spät seien die bayerischen Richtlinien für die konkrete Ausgestaltung des Ganztagsanspruchs bekanntgegeben worden. 

So verwundert es nicht, dass die Kommunen bislang nicht einmal die Hälfte der Fördermittel abgerufen haben. Von den für Bayern vorgesehenen 461 Millionen Euro waren bis Ende August gerade einmal rund 210 Millionen Euro gebunden. Es ist also noch viel zu tun. (Thorsten Stark)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist die Einführung eines Bayernjahrs sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.