Im Februar 2025, als der amerikanische Vizepräsident JD. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz mit dem Vorwurf, Deutschland mangele es an Meinungsfreiheit, auf Empörung stieß, weilte der Journalist Ronen Steinke in Kalifornien und forschte zur Meinungsfreiheit. Er sprach mit David Kaye, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der besorgt gewesen sei über die Razzien in Deutschland.
Eine Reporterin der CBS-Fernsehsendung 60 Minutes hatte Polizisten bei Hausdurchsuchungen begleitet und drei Staatsanwälte aus Niedersachsen über ihr Vorgehen befragt. Die Staatsanwälte erzählten von den verdutzten Reaktionen der Betroffenen von Hausdurchsuchungen wegen Onlinepostings oder deren Weiterleitung. Sie hätten nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien.
Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit dem Hinweis, dass das neuerdings verboten sei? Kaye habe sich gewundert, was für ein Verständnis von Rechtsstaat das in Deutschland sei.
Wer bestimmt eigentlich, was „Hass und Hetze“ sind?
So beschreibt es Ronen Steinke in seinem soeben erschienenen Buch Meinungsfreiheit. Er hinterfragt, wer eigentlich bestimme, was als „Hass und Hetze“ gilt angesichts der Tatsache, dass es hierzulande noch nie so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben habe, egal ob zu Migration, Klimapolitik, Ukraine oder Nahostkonflikt. Der Staat definiere heute etliche politische Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren unter die Meinungsfreiheit fielen. Steinke empfindet das als Irrweg und betont: „Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen ´Politikerbeleidigung´, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer ´dümmsten Außenministerin der Welt´ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger.“
Verunsicherung problematisch für die Meinungsfreiheit
Steinke sieht den Streit von Meinungen als Wesensmerkmal einer funktionierenden Demokratie. Auch Spott und Ironie müssen erlaubt sein, Kritik an Mächtigen und Politikern sowieso. Daher irritiert ihn ein Fall wie der folgende: In einem kleinen Ort bei Bamberg rückte im November 2024 morgens die Polizei zur Hausdurchsuchung an bei einem 64-jährigen Frührentner und beschlagnahmte Handy und iPad. Der Mann hatte einen Tweet über den Ex-Vizekanzler Robert Habeck geteilt. Darunter stand: „Schwachkopf Professional“. Eine Richterin empfand das als Hetze.
Steinke sagt dazu: Der Gesetzestext sei unklar formuliert. Kommt der Strafjustiz die Unsicherheit gelegen?
Steinke findet diese Verunsicherung problematisch für die Meinungsfreiheit. Grenzen seien für Bürger nicht klar erkennbar. Weder der Text im Strafgesetzbuch noch die Begründung der Ermittlungen definierten den Tatbestand ausreichend. Wenn aber schon ausgebildete Kriminalpolizisten, Staatsanwälte und Gerichte sich schwertun zu erkennen, wo die juristische Grenze für erlaubten Spott und Beleidigungen verläuft, wie soll es da erst Bürgern gehen? Vor allem, so Steinke, weil das Bundesverfassungsgericht einst betont habe, dass der Schutz der Meinungsfreiheit gerade „aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist“.
Ermittlungen wegen Politikerbeleidigung verdreifacht
Rechtssicherheit sei Voraussetzung für Meinungsfreiheit, so Steinke. Bürger müssen wissen, wann sie Gesetze verletzen. Eine Viertelmillion Ermittlungen gebe es inzwischen pro Jahr, und allein die Zahl der Ermittlungen nach dem neuen Paragrafen 188 der Politikerbeleidigung habe sich von 2022 bis 2024 verdreifacht, auf 4439 Fälle.
Früher war vieles von der Meinungsfreiheit gedeckt, etwa als der Tierfilmer Bernhard Grzimek Hühner in Legebatterien als „KZ-Hühner“ und ihre Eier als „KZ-Eier“ bezeichnete, als der SPD-Vorsitzende Willy Brandt den CDU-Generalsekretär Heiner Geißler als „schlimmsten Hetzer seit Goebbels“ schmähte oder Kanzler Helmut Kohl davon sprach, dass die DDR Gefangene in „Konzentrationslagern“ gefangen halte.
Als jedoch ein AfD-Lokalpolitiker 2018 Kritik an der AfD mit einem Judenstern auf einem Plakat mit der Verfolgung der Juden verglich, erklärten das mehrere Gerichte als strafbar.
Nicht nur der amerikanische Vizepräsident kritisierte Mängel bezüglich Meinungsfreiheit. Auch die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, äußerte sich nach einem Besuch in Deutschland kritisch und sagte, das Land befinde sich an einem „Scheideweg für die Meinungsfreiheit“. Ihr Bericht soll im Juni erscheinen.
Die Zahl der Strafverfahren könnte noch viel stärker ansteigen, würde sich die Leipziger Strafrechts-Professorin Elisa Hoven mit ihrer Idee durchsetzen. Die Verfassungsrichterin in Sachsen, nominiert auf Initiative der Grünen, schlägt vor, einen neuen Strafparagrafen einzuführen: gegen die Verbreitung von Lügen, die „im Zusammenhang mit einer Wahl die Wahlberechtigten beeinflussen könnten. Das würde Steinke zufolge bedeuten, dass die Strafjustiz „einen enorm großen Spielraum bekäme, um sich einzumischen “. Denn stehe die Politik nicht immer irgendwo vor einer Wahl?
Steinke findet, gerade in der gegenwärtigen volatilen Lage sollte das Land mehr Meinungsfreiheit wagen, anstatt zu glauben, man überzeuge Menschen, indem man ihnen den Mund verbietet. (Thomas Schuler)
Ronen Steinke, Meinungsfreiheit, Berlin Verlag, München, 2026, 24 Euro. 304 Seiten.
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