Der Bass dröhnt. Junge Männer spielen bei Dämmerlicht auf dem Flachdach eines Parkhauses Fußball. Plötzlich hört man eine Stimme mit dunklem Timbre: „Du bist da, wo die Action ist, wo dich niemand aufhält.“ Solche eindringlichen Werbespots für Sportwetten sind gerade während der Fußballweltmeisterschaft permanent zu sehen.
Was bei den Werbespots, die auch tagsüber laufen und so auch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden, nur im Kleingedruckten mitgeteilt wird: Die Suchtgefahr ist groß. 2,2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung, etwa 1,3 Millionen, sind Studien zufolge in Deutschland glücksspielsüchtig. Auf Bayern heruntergerechnet wären das 220 000. Viele von ihnen spielen auch regelmäßig Sportwetten.
Dass man in die Filiale eines Sportwettenanbieters geht, wird immer seltener. Die Mehrheit nutzt inzwischen Live-Sportwetten im Netz. Dabei reichen wenige Klicks, um mit dem Smartphone auf den Ausgang von Spielen tippen zu können. Dieser einfache Zugang birgt tatsächlich eine Gefahr: „Ungefähr 30 Prozent der Menschen, die an Live-Sportwetten teilnehmen, haben eine Glücksspielproblematik“, sagt Konrad Landgraf, Geschäftsführer bei der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern.
Die vom Gesundheitsministerium finanzierte Landesstelle koordiniert die Suchthilfe, Prävention und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. Sie betreibt dazu 22 Suchtberatungsstellen, die sich um Betroffene vor Ort kümmern. Die Menschen, die Hilfe suchen, haben teilweise Hunderttausende Euro verspielt. Und etliche von ihnen haben früh mit dem Spielen angefangen – übrigens meist mit legalem Glücksspiel, das den Löwenanteil am gesamten Wettmarkt ausmacht.
Besonders suchtgefährdet sind junge Männer, und in dieser Gruppe Männer mit Migrationshintergrund – unter anderem, weil das Wetten in deren Heimatländern eine häufige Freizeitbeschäftigung ist. Junge Menschen haben generell eine höhere Risikobereitschaft, Männer sind oft besonders sportbegeistert und glauben, sie könnten ihre Chancen auf einen Gewinn mit Sportkompetenz beeinflussen. Ein Trugschluss.
Auch Jugendliche spielen um Geld
Erlaubt ist die Teilnahme an Sportwetten wie bei jedem Glücksspiel erst ab 18 Jahren. Und doch gaben in der jüngsten europäischen Schülerstudie 19,6 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler aus Bayern an, im zurückliegenden Jahr an einem Glücksspiel mit Geld teilgenommen zu haben. Ganz vorne: Lotterien, Würfelspiele, Sportwetten und Spielautomaten. „Ich bin immer wieder verwundert, wie viele berichten, dass sie vor 18 erste Glücksspiele gemacht haben“, sagt Sozialpädagoge Landgraf. Irgendwie finden die Jugendlichen einen Weg. Sei es, indem sie falsche Altersangaben machen, privat spielen oder illegale Anbieter nutzen.
Der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 regelt den Umgang mit erlaubtem Glücksspiel in Deutschland. Dazu gehören etwa ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit von 1000 Euro, die Möglichkeit für Spieler, sich selbst zu sperren, und technische Systeme, die auffälliges Spielverhalten frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen auslösen sollen.
Geregelt ist auch die Werbung – allerdings vor allem im Sinne der Anbieter. So heißt es etwa, dass unmittelbar vor oder während eines Sportereignisses nicht für Wetten auf dieses Ereignis selbst geworben werden darf. Eine allgemeine Sportwettenwerbung ist aber erlaubt. Der Werbeeffekt dürfte der gleiche sein.
Verboten sind auch Sportwetten mit aktiven Fußballern – allerdings nur, wenn sie als Einzelpersonen werben. Ein ganzes Team ist laut Glücksspielstaatsvertrag kein Problem. Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Wenn Wettanbieter auf Trikots, Banden oder in Werbepausen allgegenwärtig sind, entsteht der Eindruck, Sportwetten gehörten selbstverständlich zum Sport dazu.“
Glücksspielwerbung darf sich nicht gezielt an Kinder und Jugendliche wenden. Faktisch tue sie das aber, kritisiert Andreas Winhart, finanzpolitischer Sprecher der AfD im Landtag. „Der Grundsatz, dass der Jugendschutz Vorrang vor Geschäftsinteressen hat, sollte nicht nur bei Alkohol und Tabak, sondern auch bei Sportwetten gelten.“
Während für sonstige Glücksspiele ein Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr im Rundfunk und Internet gilt, dürfen Sportwetten auch dann beworben werden – wenn viele Kinder und Jugendliche wach sind. Felix Locke, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler im Landtag, fordert ein Angleichen der Sportwetten an die Bestimmungen für die anderen Glücksspiele. Tim Pargent, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, könnte sich sogar eine Ausweitung des Werbeverbots bis 22 Uhr vorstellen.
Beim Deutschen Sportwettenverband kommen die Forderungen nicht gut an. „Ein generelles Werbeverbot oder weitere pauschale Einschränkungen würden vor allem den Schwarzmarkt stärken“, sagt Sprecher Hendrik Gerstung. Bei illegalen Anbietern gebe es keinerlei Spielerschutz.
Ähnlich sieht das Petra Guttenberger (CSU), Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag. Sie verweist aber auch auf die anstehende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags. Von diesen Ergebnissen ausgehend würden die Länder „gemeinsam entscheiden, ob Änderungen in der Werberegulierung erforderlich sind“.
Sozialpädagoge Landgraf glaubt nicht, dass es dabei zu einer Ausweitung des Werbeverbots für Sportwetten kommen wird. Dafür sei der Werbe- und Sponsoringmarkt einfach zu groß. (Thorsten Stark)
Lesen Sie dazu auch den BSZ-Artikel: Der Freistaat als Croupier
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