Politik

Führerschein und andere Dokumente müssen bald nicht mehr physisch mitgeführt werden. Ihre digitalen Zwillinge sollen in einer digitalen Brieftasche auf dem Smartphone abgelegt werden. (Foto: dpa/Christoph Dernbach)

08.11.2026

Handy-Ausweis mit Lücken

Die digitale Brieftasche soll ab Januar Behördengänge erleichtern – doch Datenschützer und Kommunen warnen

Personalausweis, Führerschein und weitere Nachweise auf dem Smartphone: Ab 2. Januar 2027 soll das mit der staatlichen digitalen Brieftasche d-you möglich sein. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) verspricht Vorgänge „ohne Papierkopien, ohne einen zusätzlichen Weg“.

Die App ist Deutschlands Version eines EU-Projekts: Jedes Mitgliedsland soll mindestens eine eigene Wallet bereitstellen. Im Bundestag stimmten Mitte Oktober CDU/CSU und SPD für das Gesetz. Doch ausgerechnet die vorgeschriebene Pseudonymfunktion droht zum Start zu fehlen. Sie soll Anmeldungen bei Onlinediensten ohne Namen ermöglichen, wenn dieser nicht nötig ist – unter anderem beim Altersnachweis. Das Bundesdigitalministerium räumte auf Nachfrage einen begrenzten Funktionsumfang zum Start ein.

Andere Länder haben mit ähnlichen Systemen längst Erfahrung: In Dänemark nutzen 97,2 Prozent der Menschen ab 15 Jahren eine digitale Identität. Italien meldete im Juli 12 Millionen Aktivierungen seiner digitalen Brieftasche. Polens staatliche Ausweis-App nutzen 13,5 Millionen Menschen. Von einem Selbstläufer kann in Deutschland dagegen keine Rede sein: Laut Bitkom-Umfrage wollen 53 Prozent d-you nutzen, 42 Prozent eher oder gar nicht. 46 Prozent hatten noch nie davon gehört.

Doch selbst ein digitaler Ausweis klärt nicht automatisch, wer einen Vertrag abgeschlossen hat. „Die Wallet kann beweisen helfen, wer digital auftritt. Sie beweist aber nicht automatisch, wer tatsächlich gehandelt hat“, erklärt der Digitalrechtler Dirk Heckmann von der TU München der Staatszeitung. Bestreitet jemand den Vertragsabschluss, muss geklärt werden, ob er selbst zugestimmt hat. Auch eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Signatur ersetzt die Wallet laut Heckmann nicht.

Kritik aus Bayern

Verpasst ein Nutzer wegen eines Ausfalls von d-you eine gesetzliche Frist, wird sie laut Heckmann nicht automatisch verlängert. Missbraucht jemand die digitale Identität eines anderen, muss immerhin nicht automatisch der Betroffene für die Folgen einstehen.

Ein Handyverlust kann ebenfalls aufwendig werden. Die Wallet lässt sich zwar sperren, auf einem neuen Gerät müssen App und Nachweise aber neu eingerichtet werden. Wer schon einmal Banking- oder Zwei-Faktor-Apps auf ein neues Handy übertragen musste, weiß, wie aufwendig das sein kann.

Die Opposition bewertet die Umsetzung unterschiedlich. Die Grünen unterstützen die europäische Wallet grundsätzlich, lehnen das deutsche Gesetz aber wegen Defiziten bei Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und digitaler Souveränität ab. Die Linke sieht ein „erhebliches Missbrauchspotenzial“ und fordert strengere Regeln für Datenabfragen. Die AfD will das EU-Projekt stoppen und stattdessen eine nationale Wallet nur für freiwillige Behördengänge.

Die Staatsregierung hat ebenfalls Bedenken. Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) sieht zwar einen „deutlichen Mehrwert“. Zugleich warnt sein Haus vor einer indirekten „Wallet-Pflicht“, wenn sie zum einzigen digitalen Zugang einer Behörde würde. Große Konzerne könnten eigene Wallets für ihre Dienste voraussetzen und so ihre Marktmacht ausbauen. Das Digitalministerium fordert deshalb strengere Regeln gegen Tracking und unnötige Datenabfragen sowie Sanktionen gegen private Anbieter.

Ein elektronischer Nachweis spart im Rathaus wenig, wenn Mitarbeiter die Angaben danach trotzdem von Hand in die Verwaltungssoftware übertragen müssen, monieren der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Sie fordern gemeinsame technische Lösungen, ausreichende Finanzierung und eine stärkere Einbindung der Kommunen bei der Umsetzung. Ob die digitale Brieftasche ein Erfolg werde, „entscheidet sich maßgeblich in den Kommunen“, schreiben die drei Spitzenverbände.

IHK sieht Vorteile für Unternehmen

Die IHK für München und Oberbayern sieht überwiegend Vorteile für Unternehmen: Digitale Kundenidentifizierungen könnten so einfacher und günstiger werden. Offen sei aber, ob Wallets und die Systeme von Unternehmen und Behörden problemlos zusammenspielten.

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband reichen die Schutzregeln nicht. Er fordert klare gesetzliche Grenzen, Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Unternehmen sollen nur Daten verlangen dürfen, die sie wirklich benötigen.

Der Informatiker Max Sauer von der Universität Bamberg forscht zur Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit digitaler Identitäts-Wallets. Nutzer müssten klar erkennen, wer welche Daten anfordert und wofür. „Unverständliche und zu technische Begriffe, komplizierte Abläufe oder unklare Hinweise können dabei nicht nur die Bedienung erschweren, sondern auch zu Sicherheitsrisiken führen, beispielsweise wenn unbeabsichtigt sensible Daten weitergegeben werden“, sagte er der BSZ. Wie gut d-you diese Anforderungen erfüllt, könne er ohne eigene Untersuchung noch nicht bewerten.

Sein Grundsatz: „Mehr Sicherheitsabfragen bedeuten nicht zwangsläufig mehr Sicherheit.“

(David Lohmann)

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