Politik

Kabarettist Helmut Schleich. (Foto: dpa/Tobias Hase)

21.01.2021

Helmut Schleich klagt gegen FFP2-Maskenpflicht

Der als Straauß-Double bekannt gewordene Kabarettist hält die Maßnahme für "eindeutig über das Ziel hinausgeschossen"

Der vor allem als Double von CSU-Übervater Franz Josef Strauß bekannt gewordene Kabarettist Helmut Schleich (53) klagt nach Informationen der Münchner "Abendzeitung" und der "Bild"-Zeitung gegen die FFP2-Maskenpflicht in Bayern. Er habe demnach eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht. "Die FFP2-Masken gelten selbst nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für den Privatgebrauch grundsätzlich als nicht geeignet", sagte er den Blättern. "Wie sollen denn Herr Müller und Frau Meier die Masken sachgerecht aufsetzen? Hier ist die bayerische Staatsregierung eindeutig über das Ziel hinausgeschossen."

Die "Bild" zitiert auch Schleichs Anwalt Mario Bögelein: "Das Infektionsschutzgesetz enthält keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Anordnung der FFP2-Maskenpflicht", sagte er demnach.

Beim Verwaltungsgerichtshof liegen bereits fünf Eilanträge vor

Nach Angaben eines VGH-Sprechers liegen dem Gerichtshof derzeit schon fünf Eilanträge gegen die verschärfte Maskenpflicht vor, die vorsieht, dass in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften in Bayern zum Schutz vor Corona-Infektionen FFP2-Masken getragen werden müssen. Alltagsmasken oder ein Schal als Mund-Nase-Bedeckung reichen nicht mehr aus. Ob einer dieser Anträge von dem Kabarettisten Schleich kommt, wollte der Sprecher weder bestätigen noch dementieren.

Wie lange es dauert, bis über die Anträge entschieden wird, sei noch unklar. "Der Senat versucht, das prioritär zu behandeln." Auch gegen das Verbot, sich bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen weiter als 15 Kilometer von seinem Wohnort zu entfernen, liegen Klagen beim VGH vor.
(dpa)

Kommentare (3)

  1. Habicht am 22.01.2021
    @Holzfuchs vielen Dank für deinen Kommentar. Dass er auch nach fünf Stunden noch erscheint hilft mir in den Diskussionen mit den Verschwörungstheoretikern in meinem Umfeld. Es gibt Meinungsfreiheit in Deutschland. Warum aber der Hinweis der DGUV es nicht in die Presse geschafft hat gießt Öl ins Feuer derer die die Pressefreiheit vermissen.
  2. Holzfuchs am 22.01.2021
    Die FFP2 Maske ist eine Körperverletzung, wenn man die Maske tragen muss, ohne vorher medizinisch untersucht worden zu sein. Bei der Berufsgenossenschaft ist einen Lungentest zwingend notwendig (mind. 5 -6 Liter Lungenvolumen Vorschrift), damit diese getragen werden darf!
    Anscheinen hilft nur noch beten: "Herr Hilf, denn sie wissen nicht was sie tun".
    Es wird Zeit, dass der Buß- und Bettag wieder eingeführt wird.
    An Gottes Segen ist alles gelegen - auch in dieser "Seuchenzeit".
  3. Alexander am 21.01.2021
    Mir ist derzeit auch keine Rechtsgrundlage bekannt, zu dem verursacht das ständige Tragen dieser Maske, ständig es laufen der Nase, Probleme mit dem Sauerstoffaustausch, Schwindelgefühl und eine bakterielle Infektion im Rachenraum.
    Ich werde daher auch den Gerichtsweg wegen Gesundheitsgefährdung beschreiten.
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