Politik

Knapp 56 Prozent der bei Beschwerdestellen gemeldeten im Inland gehosteten Inhalte wurde binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. (Foto: dpa/Arne Dedert)

18.06.2025

Kriminalität: Hohe Löschquote bei Kindesmissbrauch im Netz

Die deutschen Ermittlungsbehörden erhalten jedes Jahr Tausende Hinweise auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch. Die Provider müssen diese löschen – und tun dies meist auch ziemlich schnell. Schwieriger wird es bei ausländischen Inhalten

Bei Hinweisen auf Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern im Internet war im vergangenen Jahr gut die Hälfte aller Inhalte auf deutschen Servern innerhalb von gut zwei Tagen gelöscht. Das geht aus dem sogenannten Löschbericht der Bundesregierung für 2024 hervor, der das Kabinett passiert hat.

Danach wurden knapp 56 Prozent der bei Beschwerdestellen gemeldeten im Inland gehosteten Inhalte binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. Im Jahr zuvor war die Quote mit rund 85 Prozent noch deutlich höher gewesen. Gleichbleibend hoch war 2024 jedoch mit 99 Prozent der Anteil der gemeldeten Missbrauchsdarstellungen, die von den Hosting-Anbietern innerhalb einer Woche entfernt wurden.

Löschquote bei Inhalten im Ausland niedriger

Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl beteiligter Stellen sei für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von Justiz- und Innenministerium. Hier lag der Anteil der Missbrauchsdarstellungen, die nach einer Woche gelöscht waren, mit 38,7 Prozent im vergangenen Jahr unter dem Wert von 2023 (57,6 Prozent). Nach vier Wochen betrug die Löschquote demnach 84,17 Prozent, nach 88,2 Prozent im Jahr zuvor.

Im Jahr 2011 hatte der Bundestag mit großer Mehrheit das Prinzip „Löschen statt Sperren“ beschlossen. Seitdem werden „kinderpornografische Darstellungen“ im Netz nicht mehr hinter Stoppschildern versteckt, sondern komplett gelöscht.

„Jede verbreitete Aufnahme dieser Taten ist ein weiterer Akt der Gewalt“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) laut Mitteilung. „Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der schlimmsten Verbrechen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Wer Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbreite, müsse strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Die Bundesregierung werde, um die Strafverfolgung zu erleichtern, eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen einführen. Denn die sei oft der einzige Ermittlungsansatz bei internetbezogener Kriminalität. (dpa)

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