Politik

Die Bundesregierung plant eine neue Speicherpflicht für IP-Adressen zur besseren Strafverfolgung im Internet. (Foto: dpa/Westermann)

22.04.2026

Kabinett einigt sich auf neue IP-Speicherpflicht

Kindesmissbrauch, Online-Betrug, Terror: Ermittler hoffen auf mehr Aufklärung durch eine neue Speicherpflicht. Drei Monate lang sollen Telekommunikationsanbieter alle IP-Adressen vorhalten

In dem seit 20 Jahren andauernden Streit um die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten liegt nun ein Kompromissvorschlag auf dem Kabinettstisch. Internetzugangsanbieter sollen künftig verpflichtet werden, Port-Nummern und die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen ohne konkreten Verdacht für drei Monate zu speichern. Dadurch sollen Straftäter und Terrorverdächtige leichter ermittelt werden können.

Die IP-Adresse ist vergleichbar mit der Anschrift eines Computers im Internet. Da sie regelmäßig neu vergeben wird, ist es ohne Speicherung im Nachhinein schwierig nachzuvollziehen, wer sie zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt hat. Port-Nummern helfen zusätzlich dabei, einzelne Dienste oder Anwendungen eindeutig zuzuordnen.

Abgespeckte Variante der Vorratsdatenspeicherung

Das Vorhaben gilt als datensparsamere Version der früheren Vorratsdatenspeicherung. Inhalte von Kommunikation und Standortdaten sollen nicht erfasst werden. Ermittler dürfen nur dann auf die gespeicherten Daten zugreifen, wenn ein Anfangsverdacht besteht und die Abfrage zur Aufklärung notwendig ist.

Der Kompromiss wurde in mehreren Gesprächsrunden zwischen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) ausgehandelt.

Ziel ist es, die Aufklärung von Online-Betrug, Hasskriminalität, Terrorismus sowie Straftaten wie der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu verbessern. Laut Bundeskriminalamt ist die IP-Adresse oft der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen im Internet.

Mehrfach von Gerichten gestoppt

Die frühere Vorratsdatenspeicherung war mehrfach von Gerichten gestoppt worden – zuletzt erklärte der Europäische Gerichtshof 2022 die deutsche Regelung für unvereinbar mit EU-Recht. Gleichzeitig stellte das Gericht 2024 klar, dass eine Speicherung von IP-Adressen unter strengen Bedingungen zulässig sein kann.

Während der Ampel-Koalition war die Speicherung stark umstritten. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser sprach sich dafür aus, während Justizminister Marco Buschmann stattdessen ein „Quick-Freeze“-Verfahren bevorzugte, bei dem Daten erst bei konkretem Verdacht gesichert werden.

Auch künftig soll betont werden, dass mit der neuen Regelung keine umfassenden Bewegungsprofile erstellt werden können. Gespeichert werden ausschließlich IP-Adressen und Port-Nummern. Zudem sollen Ermittler bei bestimmten Straftaten Funkzellenabfragen durchführen und Verkehrsdaten zeitlich befristet sichern können. (dpa)

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