Ein funktionierendes Internet ist heute so wichtig wie ein Gas- oder Stromanschluss. Ohne Zugang zum Netz können Menschen keine E-Mails abrufen, sich weit schlechter informieren und nicht im Homeoffice arbeiten. Dennoch passiert es im reichen Deutschland gar nicht so selten, dass Haushalten Telefon und Internet gesperrt werden – mitunter auch ohne rechtliche Grundlage.
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für Sperren von Telefon und Internet 2021 verschärft. Im Vergleich zur Sperrung von Stromanschlüssen sind die Hürden aber eher gering. Das Sperren des Internetanschlusses oder ausgehender Telefonate ist ab einer offenen Summe von mehr als 100 Euro zulässig. Zudem müssen die Anbieter dem Kunden die Maßnahme zwei Wochen zuvor androhen.
Sperre wegen 33 Euro? Anbieter bestreitet das
In Verbraucherforen und auf Webseiten von Telekommunikationsunternehmen berichten etliche Kunden mehrerer Anbieter jedoch, ihr Anschluss sei wegen weit niedrigerer Summen gesperrt worden.
So schrieb ein Vodafone-Kunde, der sich „Tiger 945“ nennt, zu Beginn der Woche im Kundenforum des Konzerns, er müsse sich „hier leider mal öffentlich Luft machen“. Sein Anschluss sei von dem Unternehmen wegen eines ausstehenden Saldos von gerade einmal 33 Euro gesperrt worden. Er klagt: „Der Chat-Support stellt sich völlig stur, ignoriert Gesetzestexte komplett.“ Weiter fragt der Nutzer: „Geht man so mittlerweile mit Kunden um?“
Andere Kunden von Telefonanbietern kritisieren im Netz, ihr Internetanschluss sei wegen geringer Ausstände so stark gedrosselt worden, dass er de facto nicht mehr nutzbar war – mitunter genügten angeblich ein paar Euro, damit der Anbieter zum Leidwesen der Kunden einschritt.
„Immer wieder wenden sich Kunden an uns, die berichten, ihr Anschluss sei zu Unrecht gesperrt worden“, sagt Jana von Bibra, Referentin für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, auf BSZ-Anfrage. Es gebe jedoch kein Unternehmen, das hier besonders negativ auffalle.
Drosselung als Sperre durch die Hintertür?
Die Bundesnetzagentur führt keine Statistik über die Häufigkeit ungerechtfertigter Sperren, ebenso der Verbraucherzentrale Bundesverband. Anfragen bei Landesverbraucherzentralen deuten darauf hin, dass die Beschwerdezahl bundesweit jährlich nicht höher als im dreistelligen Bereich liegen dürfte. Bayerns Linken-Chef Martin Bauhof geht jedoch davon aus, dass sich Betroffene oft nicht an die Verbraucherzentralen wenden – hier spiele Scham eine große Rolle. Niemand räume gerne ein, eine Rechnung nicht bezahlen zu können. Hinzu kommt: „Wie soll man mit gesperrtem Telefonanschluss eine Hotline anrufen, um das Telefon zu entsperren? Da beißt sich die Katze in den Schwanz“, so Bauhof.
Die BSZ testete stichprobenartig, wie Telekommunikationskonzerne reagieren, wenn Kunden eine Rechnung nicht oder nicht voll begleichen. Zum Teil verhielten sich Anbieter alles andere als kundenfreundlich. Telefónica mahnte bei der Sperre eines o2-Anschlusses in einem Fall nicht ab – laut Unternehmen ein Versehen. Und Vodafone drosselte bei einem Rückstand von bereits deutlich weniger als 100 Euro das Internet so stark, dass das Aufbauen von Webseiten minutenlang dauerte.
Mehrere Internetnutzer berichteten in der Vergangenheit ebenfalls, Vodafone habe ihren Netzanschluss bereits wegen weniger als 100 Euro Rückstand gedrosselt.
Die Anbieter versichern, man halte sich an geltendes Recht. „Bleibt ein Kunde mit seinen Forderungen unter 100 Euro, wird sein Telefonanschluss nicht gesperrt“, sagt ein Vodafone-Sprecher. Das Unternehmen halte die entsprechende Klausel aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) korrekt ein. Der Sprecher verweist auf den Wortlaut des Gesetzes: „Im TKG ist die Sperrung des Anschlusses geregelt, nicht eine mögliche Drosselung der Internetgeschwindigkeit.“ Heißt: Eine massive Drosselung sei eben keine Sperre im rechtlichen Sinne.
Der Sprecher fügt allerdings hinzu: „Kunden, die sich zum Beispiel aufgrund persönlicher Notlagen im Zahlungsverzug befinden, empfehlen wir den direkten Dialog mit unserem Kundenservice, um eine gemeinsame Lösung zu finden.“
Linke fordern schärfere Regeln
Der Unmut wächst derweil - Verbraucherschützer und die Linke üben Kritik. „Bereits unter 100 Euro die Internetleistung stark zu drosseln, halte ich für äußerst bedenklich. Insbesondere wenn Websites nicht mehr oder kaum laden“, sagt Verbraucherschutzexpertin von Bibra. Anbieter müssten gewährleisten, dass die gesetzlichen strengen Voraussetzungen der Sperre eingehalten werden, und ansonsten weiterhin einen angemessenen Internetzugang gewähren. Sie hält eine Ausweitung des TKG auf Drosselungen für denkbar.
Noch weiter geht Linken-Politiker Bauhof: „Wenn Telefonanbieter behaupten, die Anschlüsse nicht zu sperren, dann die Geschwindigkeit aber so weit drosseln, dass das Internet de facto nicht mehr nutzbar ist, ist das Heuchelei und in meinen Augen mutwillige Täuschung, die absichtlich den Grundgedanken des Gesetzes hintergeht.“
Der Linken-Bundestagsabgeordnete Aaron Valent fordert, Sperren dürften „nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen zulässig sein“. Für ihn ist klar: „Niemand sollte von der digitalen Kommunikation abgeschnitten werden, weil eine Rechnung nicht bezahlt werden konnte.“ (Tobias Lill)
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