Politik

Ein unendlicher Aufreger: der Länderfinanzausgleich. (Foto: dpa/SZ Photo, Wolfgang Filser)

16.10.2026

AfD- oder linksregierten Ländern die Gelder kürzen? Klingt martialisch, funktioniert aber nicht

Die Höhe des Länderfinanzausgleichs an der politischen Couleur von Landesregierungen ausrichten? Auch Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof warnt

Die Höhe des Länderfinanzausgleichs an der politischen Couleur von Landesregierungen ausrichten: Der Grüne Danyal Bayaz, Finanzminister von Baden-Württemberg, war der Erste, der diese Idee vortrug. Im August schlug er mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vor, einer künftigen AfD-geführten Regierung Gelder aus dem Länderfinanzausgleich zu kürzen.

Ist das rechtlich überhaupt möglich? Egal, andere griffen die Forderung bereitwillig auf, nunmehr bezogen auf politische Konkurrenz am linken Rand. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein hessischer Amtskollege Boris Rhein (CDU) regten an, einer von der Linkspartei geführten Landesregierung in Berlin Finanzausgleichsmittel zu kürzen. Warum, so Söders Argumentation, solle Bayern für die – aus seiner Sicht – falsche Politik in Berlin zahlen.

Es stimmt ja: Warum soll Bayern für jeden Unsinn zahlen?


Stimmt ja. Vor allem Bayern zahlt inzwischen irrwitzige Summen in den Finanzausgleich: Im Jahr 2025 waren es 11,6 Milliarden Euro. Hessen und Baden-Württemberg überweisen jeweils 4 Milliarden, Hamburg 0,3 Milliarden Euro. Insgesamt hat der Finanzausgleich derzeit ein Volumen von 20 Milliarden Euro.

Muss man das ändern? Unbedingt. Doch bereits nach der Bayaz-Idee warnten Fachleute, dass der Finanzausgleich kein Instrument zur Disziplinierung missliebiger Politkonkurrenz sei. Wie der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof nun der Staatszeitung sagt, enthalten die Regelungen zum Finanzausgleich zwar „viele unbestimmte Rechtsbegriffe“. Dieser Entscheidungsspielraum könne aber „selbstverständlich nicht nach den politischen Vorstellungen der jeweils Regierenden wahrgenommen werden“, stellt Kirchhof klar. Heißt: Geht so nicht.

Um das System zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Doch warum sollten die zwölf Nehmerländer zustimmen? Natürlich kann man auch vor Gericht ziehen. Das wird dauern, der Ausgang ist ungewiss. Bayaz, Söder und Co wissen das. Aber sie wollten halt mit einer martialischen Idee beim Wahlvolk punkten.
(Waltraud Taschner)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist die Einführung einer Zuckersteuer sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Start-up-Investor Carsten Maschmeyer meint, dass ein Staat, der offensichtliche Probleme nicht löst, von seinen Bürgerinnen und Bürgern als dysfunktional wahrgenommen wird. Politiker, die viel versprechen und wenig halten, sorgen für Ablehnung.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.