Politik

Die Bundesregierung will Menschenhandel künftig härter bestrafen und auch Kunden stärker in die Verantwortung nehmen. (Foto: dpa/Andreas Arnold)

27.05.2026

Menschenhandel: Regierung plant Strafen auch für Kunden

Wer beim Billig-Nagelstudio oder auf dem Bau wegschaut, wenn Arbeitskräfte ausgebeutet werden, könnte das bald bereuen. Was das geplante Gesetz gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorsieht

Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Im Fokus stehen Täter, die Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Arbeitsverhältnisse locken. Künftig sollen aber auch Kunden belangt werden können, die Leistungen von Opfern in Anspruch nehmen – nicht nur im Bereich der Zwangsprostitution.

Bislang ist dies nur bei Freiern möglich, die wissentlich sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen. Nach den Plänen der Bundesregierung könnten künftig beispielsweise auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betroffen sein, wenn sie wissentlich von Ausbeutung profitieren.

Bundesregierung will Strafbarkeitslücken schließen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete die Reform mit bestehenden Defiziten bei der Verfolgung von Menschenhandel. „Wir werden Strafbarkeitslücken schließen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen“, sagte die SPD-Politikerin. Wer „moderne Sklaverei“ ausnutze, dürfe nicht straffrei davonkommen.

Ein weiterer Grund für die Reform: Zuletzt landeten nur noch wenige Fälle von Menschenhandel vor Gericht. Experten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hatten bereits 2021 Schwächen bei der Anwendung bestehender Regeln festgestellt.

Auch der Strafrahmen soll verschärft werden. Statt bisher bis zu fünf Jahren Haft sollen bei Verurteilungen wegen Menschenhandels künftig generell bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich sein. In besonders schweren Fällen gilt diese Obergrenze bereits heute.

Mehr Schutz für Opfer

Zugleich soll es für Staatsanwaltschaften einfacher werden, von der Verfolgung von Straftaten abzusehen, die Opfer von Menschenhandel aus ihrer Zwangslage heraus begangen haben. Voraussetzung sei allerdings, dass die Schwere der Tat eine Bestrafung nicht zwingend erforderlich mache. Auch Gerichte sollen Verfahren in bestimmten Fällen leichter einstellen können. (dpa)

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