Politik

Ein Schild mit der Aufschrift "Maskenpflicht - Cover your mouth an nose!" steht vor dem Odeonsplatz im Zentrum der Stadt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor einigen Wochen für viele überraschend geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

02.01.2023

Ministerium kündigt Leitfaden zur Erstattung von Corona-Bußgeldern an

Rückerstattung soll nur in begrenztem Rahmen möglich sein

In der Debatte um die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern will das Gesundheitsministerium den Kommunen konkrete Hinweise zur Umsetzung an die Hand geben. "Auf Antrag der Betroffenen sollen Geldbußen im Einzelfall nach entsprechender Prüfung der zuständigen Behörde zurückgezahlt werden, wenn das mit der Geldbuße geahndete Verhalten nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht hätte untersagt werden dürfen", sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.

Weiter: "Nur in diesen Fällen halten wir eine Rückerstattung für angemessen. Welche Fälle dies konkret betrifft, kann abschließend erst bewertet werden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen." Konkrete Hinweise zur Umsetzung für die Kommunen würden derzeit erarbeitet und "sodann an die zuständigen Behörden versandt". Einen genauen Termin nannte er nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor einigen Wochen für viele überraschend geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. In der Folge kündigte das Gericht an, dass die Urteilsgründe aber voraussichtlich erst im Jahr 2023 zugestellt werden könnten. Mehr als 22 000 Bußgelder waren aber deswegen im Freistaat vom 1. bis zum 19. April 2020 verhängt worden.

Einige Kommunen hatten sich zwischenzeitlich gegen eine Rückerstattung ausgesprochen, die kommunalen Spitzenverbände forderten eine einheitliche Vorgabe durch die Staatsregierung.

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Frage der Rückerstattung voraussichtlich nur einen kleinen Teil der Bußgelder betrifft. Diese wurden seinerzeit von den Kommunen auf Basis der Corona-Verordnung der Staatsregierung durchgesetzt. Sollten Kommunen nun Bußgelder zurückerstatten müssen, sieht das Ministerium darin keine finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen. Bei den Corona-Bußgeldern handele es sich um Einnahmen, "die grundsätzlich in den Staatshaushalt einfließen und über Finanzzuweisungen an die Kommunen zurückgereicht worden sind". (Marco Hadem, dpa) 

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