Politik

Das Justizministerium hat recherchiert, wie viele Verfahren es wegen sexuellen Missbrauchs in der Kirche gegeben hat. Die Zahlen zeigen vor allem, welchen Wert kirchliche Gutachten strafrechtlich haben. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

24.08.2022

Missbrauch in der Kirche

30 Verurteilungen in Bayern

Bayerische Gerichte haben in den vergangenen zehn Jahren 30 Verurteilungen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche ausgesprochen. Das geht aus einem Bericht des bayerischen Justizministeriums hervor, für den die Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften im Freistaat befragt wurden.

Von den 30 Verurteilungen betreffen den Angaben zufolge 24 die katholische und sechs die evangelische Kirche. Wie viele Verurteilte hinter den Urteilen stecken, teilte das Ministerium nicht mit.

Der Bericht zeigt vor allem, welchen Wert kirchliche Gutachten für die strafrechtliche Verfolgung von Sexualstraftaten von Geistlichen oder anderen Beschäftigten in der Kirche haben: einen verschwindend geringen. Denn von den 152 Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren, die aufgrund kirchlicher Missbrauchsstudien eingeleitet wurden, führte laut dem Bericht nur ein einziges zu einer Verurteilung.

Fälle deutschlandweit aufgelistet

Beispiele für diese Studien sind die von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Auftrag gegebene sogenannte MHG-Studie, die Missbrauchsfälle deutschlandweit auflistete, sowie das Aufsehen erregende Gutachten der Erzdiözese München und Freising aus dem Januar dieses Jahres. Für die evangelische Kirche liegen noch keine solchen Studien vor, sie sind aber derzeit in Arbeit.

In dem Zeitraum zwischen 2012 und 2022 wurden insgesamt 272 Ermittlungs- und 177 Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Nur 43 Ermittlungsverfahren hatten sich den Angaben zufolge aus kirchlichen Missbrauchsstudien ergeben, 134 allerdings daraus, dass die Kirche Verdachtsfälle an die Behörden meldete.

66 Ermittlungsverfahren ergaben sich aus Anzeigen der Opfer oder von Dritten - und 29 aus Ermittlungen von Amts wegen. Bei diesen 29 sei es in erster Linie um Kinderpornografie-Vorwürfe gegangen, heißt es in dem Bericht.

Ergebnisse vom 23. Juni 2022 bestätigt

Von den Verfahren, die auf Mitteilungen der Kirchen zurückgingen, führten drei Verfahren zu einer Verurteilung, bei Anzeigen von Opfern oder Dritten waren es 17, bei Verfahren, die vom Amts wegen eingeleitet wurden, waren es neun, acht davon wegen Kinderpornografie.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte bereits im Juni einen Bericht zum Thema vorgelegt. Der zweite Bericht ergab sich nun durch entsprechende Anfragen der Landtagsfraktionen von FDP und Grünen.

"Insgesamt bestätigen die Erhebungen die Ergebnisse des Berichts vom 23. Juni 2022", schreibt Eisenreich in einer abschließenden Bewertung. "Es hat sich insbesondere bestätigt, dass die Auswertung der kirchlichen Missbrauchsstudien für die Strafverfolgung der unmittelbaren Täter nur sehr begrenzte Bedeutung hat."

FDP und Grüne sehen Versagen der bayerischen Justiz

FDP und Grüne im bayerischen Landtag sehen ein Versagen der bayerischen Justiz. "Die Rolle der Staatsregierung und die Fehler, die in dieser langen Geschichte des kirchlichen Missbrauchs passiert sind, müssen komplett aufgedeckt und genau aufgearbeitet werden", sagte die religionspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Gabriele Triebel und warf der Justiz fehlenden Aufklärungswillen vor. Das sei "nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch ein herber Schlag ins Gesicht der Opfer". Sie forderte eine "unabhängige Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Bayern".

Bereits aus dem ersten Bericht über Missbrauchsfälle in der Kirche, den Eisenreich im Juni veröffentlicht hatte, war hervorgegangen, dass die Staatsanwaltschaften Unterlagen vom Erzbistum München und Freising über Missbrauchsfälle erst spät anforderte. Sieben mutmaßliche Fälle von Körperverletzung waren darum verjährt.

"Zwölf Jahre nach der ersten großen bayerischen Missbrauchsstudie aus der katholischen Kirche hat nun endlich auch die Staatsanwaltschaft eine Übersicht bekannter Fälle offengelegt", sagte der kirchenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Fischbach. Seine Vorwürfe, die Strafverfolgungsbehörden hätten sich mit geschwärzten Unterlagen zufrieden gegeben, wies das Justizministerium zurück. Lediglich Namen, Adressen oder identifizierende Angaben von Geschädigten seien in einem Anhang geschwärzt gewesen. Das Ministerium betonte, die Ermittlungen seien durch diese Schwärzungen nicht beeinträchtigt gewesen.
(Britta Schultejans, dpa)

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