Politik

Charlotte Knobloch wird nach ihren Äußerungen zum AfD-Wahlsieg mit dem Tod bedroht. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

14.09.2026

Morddrohung gegen Knobloch nach AfD-Wahlsieg: Noch kein Verdächtiger

Nach dem AfD-Wahlsieg wird die Präsidentin der Israelitischen Gemeinde in München und Oberbayern mit dem Tod bedroht. Sie hatte sich entsetzt über das Ergebnis geäußert. Wer steckt hinter der Drohung?

Nach der Morddrohung gegen die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, gibt es noch keine Spur zu dem Täter oder den Tätern. Die Ermittlungen liefen, es sei aber bislang niemand festgenommen oder als Verdächtiger ermittelt worden, sagte ein Polizeisprecher.

Ein Zeuge hatte am Donnerstag auf einer Parkbank und einem Mülleimer im Englischen Garten der Landeshauptstadt die hingeschmierte Drohung entdeckt und die Polizei informiert. Die Gewaltandrohung stand laut einer Polizeisprecherin in explizitem Zusammenhang mit dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt. Knobloch hatte daraufhin ihre Teilnahme an einer Veranstaltung abgesagt. Darüber hatte zuvor die „Abendzeitung“ berichtet.

Die Holocaust-Überlebende hatte sich nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt entsetzt geäußert. „Dass Rechtsextreme in Deutschland in dieser Art wieder Wahlen gewinnen, das hätte ich mir in meinen schlimmsten Albträumen nicht vorstellen können“, sagte die 93-Jährige. „Ich sage ganz offen: Das macht mir Angst.“

Ermittlungen unter anderem wegen Volksverhetzung und Bedrohung

Die Kultusgemeinde hatte am Freitag bestätigt, dass es sich bei der in der Drohung namentlich genannten Person um Knobloch handelte. Die 93 Jahre alte Vorkämpferin gegen Antisemitismus und frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden hatte daraufhin mitgeteilt, dass sie an einer Abendveranstaltung nicht teilnehmen werde.

Zu den Schmierereien zählte laut dem Antisemitismusbeauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, unter anderem ein Davidstern. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. (dpa)

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