Politik

Polizei riegelt unweit des Ostbahnhofs eine Straße ab. Nach einer Brandattacke auf eine Baustelle in München vermutet das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) einen Anschlagsversuch gegen ein Unternehmen aus dem Rüstungsbereich. (Foto: dpa, Peter Kneffel)

03.09.2026

München: LKA Bayern vermutet Anschlagversuch auf Rüstungsunternehmen

Nach einer Brandattacke auf eine Münchner Baustelle vermuten Ermittler, dass ein Rüstungsunternehmen das Ziel war. Später nahmen Einsatzkräfte zwei Menschen an einer Tankstelle fest

Nach einer Brandattacke auf eine Baustelle in München vermutet das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) einen Anschlagsversuch gegen ein Unternehmen aus dem Rüstungsbereich. Es werde wegen eines politischen Hintergrunds ermittelt, sagte ein Sprecher des LKA. Deswegen habe das LKA die Ermittlungen in dem Fall übernommen. Um welches Unternehmen es konkret geht, sagte der Sprecher nicht.

Mehrere Brandsätze waren in der Nacht auf die Baustelle geworfen worden. Später nahmen Einsatzkräfte zwei Menschen an einer Tankstelle fest, wie ein Sprecher des Münchner Polizeipräsidiums erklärte. Ob sie mit der Tat in Verbindung stehen, werde nun ermittelt. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.

Kein größerer Schaden entstanden

Mindestens einer der Brandsätze habe ein Feuer ausgelöst, das Polizisten löschten. Größerer Schaden sei nicht entstanden, sagte der Polizeisprecher. Ein weiterer Brandsatz musste von Spezialkräften entschärft werden.

Die Brandsätze sollen gegen Mitternacht aus einem Auto geworfen worden sein. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und alarmierte die Polizei. Nach der Fahndung wurden eine 28-Jährige und ein 38-Jähriger festgenommen.

Erst gestern war es am Augsburger Hauptbahnhof zu einer Explosion gekommen, bei der zwei Menschen leicht verletzt wurden. (dpa/BSZ) 
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll es eine Sondersteuer für Superreiche geben?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.