Politik

Nach dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin wird über Konsequenzen im Umgang mit Gefährdern diskutiert. Am Tatort legt ein Mann eine Blume nieder. (Foto: dpa/dts-Agentur)

28.07.2026

Nach CSD-Anschlag: Grüne und CSU streiten über Konsequenzen

Nach dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin fordert die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Anna Gallina (Grüne), zunächst eine umfassende Analyse des Falls. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dringt dagegen auf schärfere Regeln für Gefährder

Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Anna Gallina, hat nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin zurückhaltend auf Vorschläge zu Rechtsverschärfungen reagiert. „Nach diesem schrecklichen islamistischen Anschlag muss aus meiner Sicht eine intensive Aufarbeitung an erster Stelle stehen, bevor wir rechtspolitische Schlüsse daraus ziehen“, sagte Gallina, die auch Hamburgs Justizsenatorin (Grüne) ist, den Funke Medien.

„Schnelle Forderungen sehen zwar markant aus, werden aber ohne intensive vorherige Analyse der Lage nicht gerecht.“ Es gebe in Deutschland bereits ein breites Set an Instrumenten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte. „Insofern ist doch erstmal zu klären, ob diese Instrumente auch Anwendung gefunden haben“, meinte Gallina. „Die Herausforderungen, eine Gefährdungslage richtig einzuschätzen, wird es allerdings immer geben, und sie wird immer mit Restunsicherheiten verbunden sein.“

Dobrindt fordert schärfere Regeln

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist für einen härteren Umgang mit extremistischen Gefährdern. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte Dobrindt der „Bild“. Er sprach sich zudem für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder aus. Dobrindt sagte in den ARD-„Tagesthemen“, die Präventivhaft für Gefährder sei aus seiner Sicht zwingend notwendig. „Da gibt es in den Polizeigesetzen der Länder sehr unterschiedliche Regelungen“, so der Bundesinnenminister.

Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror soll am Rande des CSD am Samstagabend Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Eine Frau aus Polen wurde tödlich und weitere 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde Abdul B. von Einsatzkräften erschossen.

Gericht hob Haftbefehl auf

Im Mai hatte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten den jungen Mann zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei. (dpa)

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