Wie etwas konkret gehandhabt wird, ist örtlich verschieden: In einer Stadt herrschen andere Verhältnisse als im Dorf. Politische Regulierungen jedoch scheren zunehmend alles über einen Kamm. Dies gilt auch für eine neue EU-Verordnung, die Hotels in ganz Europa betrifft. Spätestens ab 2030 dürfen sie keine Minishampoofläschchen oder kleine Ketchuptütchen mehr anbieten.
Die Regelung gilt für die kleine Pension ebenso wie für das große Luxushotel. Bayerische Hoteliers empfinden sie als weitere Gängelung.
Was passieren wird, kommen Hotelinhaber der neuen Vorgabe nicht nach, ist noch unklar. Auch steht bis dato nicht fest, was alles unter die Neuregelung fallen wird. Bei Shampoo und Miniseifen sollte der Umstieg auf jeden Fall machbar sein, erklärt Viktoria Gerg, Geschäftsführerin der Ansbacher Hotel Fantasie Betriebsgesellschaft. „Sollten Hotels aber zum Beispiel auch keine Zahnbürsten oder Rasierer mehr ausgeben dürfen, wenn Gäste diese vergessen haben, wäre das abstrus“, findet sie.
Bürokratieabbau? Da war doch mal was
Wie verträgt sich die neue Vorschrift überhaupt mit dem politischen Plädoyer für den sukzessiven Abbau von Bürokratie? Hoteliers spüren davon laut Viktoria Gerg nichts: „Ich bin mit sehr viel Bürokratie konfrontiert, die mich enorm Zeit kostet.“
Wegen der neuen Vorschrift muss sie sich nun auch über ihr Frühstücksbüfett Gedanken machen: Nussnougatcreme und Honig werden bei ihr noch in kleinen Plastikdöschen angeboten.
Weiter stellt sich für sie die Frage, welcher Dokumentationsaufwand mit der neuen Vorschrift wohl verbunden sein wird. Und ob und, wenn ja, wie kontrolliert wird.
Neben dem Grundgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind in jeder Branche Hunderte weiterer Gesetze und Vorschriften zu erfüllen. Und ständig kommen neue oder novellierte hinzu. Das wird auch nicht aufhören, prophezeit Sven Sängerlaub, Experte für Verpackungstechnik an der Hochschule München: „Gegenwärtig ändern sich verschiedene gesetzliche Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.“ Aus Gesprächen mit Firmen und Verbänden des Lebensmittel- und Verpackungssektors weiß er, dass sich viele Akteure besorgt fragen, wie umfangreich wohl die neuen Dokumentationspflichten ausfallen werden. Der Professor empfiehlt, Dienstleister, die Gesetzesmanagement anbieten, zurate zu ziehen.
Hoher Aufwand durch neue und bestehende Vorschriften
Was Einwegverpackungen an sich anbelangt, muss laut Sängerlaub differenziert werden. Zum einen sei es eine Binsenweisheit, dass besonders kleine Packungen zu einem überproportional höheren Verpackungsmaterialverbrauch führen. Doch es gebe auch Faktoren, die für Einweg sprechen. Zum Teil würden Portionspäckchen als hygienischer angesehen. Auch Viktoria Gerg bietet Nussnougatcreme und Honig bisher aus hygienischen Gründen portionsweise verpackt an.
Eigentlich müsste man eine Rechtsabteilung beschäftigen, um alle Auflagen erfüllen zu können, die im Hotel beachtet werden müssen. So etwa empfindet es Peter Gemeinhardt, Geschäftsführer des Aschaffenburger Hotels Wilder Mann. Er verweist auf das Jugendarbeitsschutz-, das Reisegewerbe- und Meldegesetz, die Verordnung über Preisangaben, das Gesetz zur beschränkten und unbeschränkten Haftung des Gastwirts sowie die Arbeitszeitordnung. Zu beachten sind weiter die Schankanlagen- und Acrylamid-Verordnung und viele Dutzend Gesetze mehr. Dass nun eine neue EU-Verordnung hinzukommt, nervt ihn.
Einwegverpackungen zwischen Hygiene und Umwelt
Wie die meisten bayerischen Hoteliers tut er bereits aus eigenen Entschlüssen eine Menge für die Umwelt. „Ich bin auch grundsätzlich gegen Einwegverpackungen“, sagt er. Im Wilden Mann gibt es schon lange keine Gästeseifen oder Konfitüren en miniature mehr. Nur noch Senf und Ketchup werden in Tütchen angeboten: „Davon brauchen wir vielleicht zehn im Monat.“
Das neue EU-Verbot für Beherbergungsbetriebe ärgert ihn vor allem angesichts der Verpackungsflut im Supermarkt. Die Regale dort quellen über vor Einweg-Plastikverpackungen. Im Übrigen sollen Drogerien auch nach 2030 wohl noch Minishampoofläschchen verkaufen dürfen.
Die Gefahr besteht, dass nun auf große Gebinde gesetzt wird, die gar nicht aufgebraucht werden können, meint Dennis Imhof, Hotelier aus Gemünden und Vorsitzender der Kreisstelle Main-Spessart des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). So mag es kleine Pensionen geben, die mit Ketchup in Tütchen besser fahren als mit großen Flaschen. Ist das Haltbarkeitsdatum abgelaufen, müssen diese womöglich halb voll weggeworfen werden.
Ob ein Hotel umweltbewusst agiert oder in ökologischer Hinsicht schludert, entgeht der Aufmerksamkeit der Gäste laut Dennis Imhof nicht. Deshalb bemühen sich die meisten seiner Kollegen darum, möglichst „grün“ zu sein.
So verfährt auch Birgit Fleischmann-Müssig, Inhaberin des Hotels zum Löwen in Marktheidenfeld. Die neue EU-Verordnung findet sie persönlich gut, weil sie Kollegen kennt, die noch stark auf Minipackungen setzen. Die Marktheidenfelderin ist in der glücklichen Situation, dass es bei ihr bereits jetzt schon fast nichts mehr kleinstverpackt gibt. Auf dem Frühstücksbüffett wird einzig noch die von den Gästen selten nachgefragte Diätmargarine portioniert angeboten. Die einzeln verpackte Praline auf dem Kopfkissen in den Gästezimmern wurde längst durch einen Apfel ersetzt.
Die grundsätzliche Stoßrichtung der neuen Verordnung, Müll zu reduzieren, wird nirgendwo als Schnapsidee angesehen. Hoteliers nervt einzig, dass sie nicht länger freiwillig tun dürfen, was sie in den letzten Jahren schon getan haben, um Gästewünsche zu erfüllen und auch, um Geld zu sparen. (Pat Christ)
Kommentare (0)
Es sind noch keine Kommentare vorhanden!