Welche Gutachten lagen einem Gesetz zugrunde, warum fiel eine Förderentscheidung so oder so aus? Jedermann kann das derzeit auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erfragen. Doch das soll nun eingeschränkt werden. So entsteht der Eindruck: Lästige Frager sollen künftig außen vor bleiben.
Das Vertrauen in den Staat nimmt seit Jahren ab. Eine Allensbach-Umfrage ergab Ende letzten Jahres Bestürzendes: Nur noch 17 Prozent der befragten Menschen haben Vertrauen in die Parteien, 36 Prozent vertrauen dem Bundestag. Im Fall der Bundesregierung sind die Werte gar um 20 Prozentpunkte eingebrochen, auf jetzt 28 Prozent nach 48 Prozent vor vier Jahren.
Vor diesem Hintergrund hat es der Koalitionsausschuss also für eine gute Idee gehalten, behördliche Auskunfts- und Transparenzpflichten im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu beschränken. So steht es im Beschluss des Koalitionsausschusses: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben.“ Heißt: Bürgerinnen und Bürger können Informationen abrufen, Organisationen und Unternehmen nicht. Zudem will man die Gebühren „anpassen“ – sprich erhöhen.
Daneben ist geplant, die Namen von Beschäftigten in Akten und anderen Unterlagen zu schwärzen, um diese „vor Anfeindungen und Drohungen zu schützen“. Der Kreis der Auskunftsberechtigten soll auf Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden.
Sogar von der Regierungspartei SPD kommt teils deutliche Kritik
Kritik kommt nicht nur von Opposition und privaten Initiativen sowie Verbänden, darunter Journalistenverbände. Sondern ausgerechnet auch von der SPD – die ja in Berlin mitregiert. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, sie sei einer Reform nicht grundsätzlich abgeneigt, aber Transparenz und Auskunftspflicht des Staates müssten erhalten bleiben. Andere Sozialdemokraten gingen weiter: Der Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl warnte vor einer „De-facto-Abschaffung des Gesetzes“. Dass die Beschlussvorlage des Koalitionsausschusses überarbeitet wird, ist wahrscheinlich. Offen ist aber, in welchen Punkten. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte der Staatszeitung, dazu werde „eine regierungsinterne Abstimmung stattfinden“.
Was genau regelt das IFG? Laut Bundesregierung hat damit „jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen“. Und weiter: „Der Anspruch richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder auf sonstigen Zugang zu Informationen.“
Beschlossen wurde das IFG im Jahr 2005 auf Vorschlag der rot-grünen Bundesregierung. Die Voraussetzungen, an Informationen zu kommen, sollten dadurch erleichtert werden. Seither können Auskunftswünsche formlos eingereicht werden.
Der Kreis der Antragsberechtigten ist groß und umfasst natürliche oder juristische Personen aus dem In- und Ausland; das IFG beschränkt sich nicht auf Medien, alle Menschen können fragen. Ein besonderes Interesse an der Auskunftserteilung muss nicht geltend gemacht werden. Die gewünschte Information muss innerhalb eines Monats vorliegen. Natürlich gibt es Einschränkungen. So gelten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder das Steuergeheimnis.
Zuständig fürs IFG ist das Bundesinnenministerium (BMI). Fragen der BSZ zu den geplanten Änderungen beantwortet man dort höchst einsilbig.
Fakt ist: Die Auskunftswünsche haben stark zugenommen. Laut BMI-Statistik gingen 2025 knapp 19 000 Anfragen auf Basis des IFG ein, im ersten Jahr nach der Einführung waren es rund 2280.
Bayern ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland ohne eigenes Informationsfreiheitsgesetz
Medienorganisationen sind besonders besorgt wegen der geplanten Einschränkungen. Zwar verweist das Bundesjustizministerium auf den grundgesetzlich geregelten Auskunftsanspruch der Presse, der „unabhängig von Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ bestehe. Doch das IFG geht viel weiter und erlaubt auch die Akteneinsicht. Das unterstreicht der Bayerische Journalistenverband (BJV): Das bayerische Pressegesetz sehe zwar eine Auskunftspflicht von Behörden gegenüber der Presse vor. „Dort ist aber keine Pflicht verankert, neben der Auskunft auch Akteneinsicht zu gewährleisten. Gerade die ist für viele Recherchen allerdings essenziell“, teilt der BJV mit. Auch deshalb fordert der BJV neben Grünen, SPD und FDP schon lange ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz. Der Freistaat ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland ohne IFG.
Die AfD wiederum kann die geplanten Änderungen zumindest teilweise nachvollziehen. Ulrich Singer, Fraktionschef im Landtag, erklärt, es sei sinnvoll, „Missbrauch und unverhältnismäßige Serienanfragen“ zu begrenzen. Doch auch er will den „voraussetzungslosen Informationsanspruch der Bürger“ erhalten.
Kein Wunder. Vom IFG profitieren vor allem auch Oppositionsparteien.
(Waltraud Taschner)
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