Politik

24.07.2026

ÖDP gegen CSU: Soll die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zehn Jahre beschränkt sein?

2018 plädierte Markus Söder für eine Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten. Nun greift die ÖDP den Vorschlag auf, während die CSU ihn ablehnt. Agnes Becker und Joachim Herrmann streiten darüber, ob das ein Gewinn für die Demokratie oder ein politisches Manöver ist

JA

Von Agnes Becker, Landeschefin der ÖDP Bayern

2018 hatte die CSU eine tolle Idee: die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zehn Jahre. Dieser äußerst demokratische Vorschlag fand damals leider keine Mehrheit im Landtag. Schade! Aber gute Ideen verdienen eine zweite Chance. Also hat die ÖDP den Gesetzestext der CSU genommen und das Volksbegehren „Macht auf Zeit“ gestartet, das die bayerische Verfassung ändern wird. Zukünftig soll niemand im Amt des Ministerpräsidenten wiedergewählt werden können, der das Amt bereits zehn Jahre innehatte. Unabhängig von Partei oder Person braucht eine lebendige Demokratie den Wechsel. Das sorgt für frischen Wind und gibt neuen Ideen eine Chance.

Bayern braucht starke demokratische Regeln, nicht die Eitelkeit Einzelner. Und wer könnte Markus Söder widersprechen, der damals sagte: „Was man in zehn Jahren nicht schafft, ist auch später nicht mehr möglich.“ 
 

NEIN

Von Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister

Ein Post der AfD, in dem sie ihren Gesetzentwurf zur Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten bewirbt, endet mit dem Satz „Söder muss weg“. Ein entlarvender Satz, denn genau das hat die AfD im Sinn. Es geht ihr nicht um eine Amtszeitbegrenzung ab der nächsten Wahlperiode 2033. Auch die ÖDP hat nicht schon 2018 ein Volksbegehren gefordert, als SPD und Grüne so ein Gesetz verhinderten. Stattdessen will man jetzt in eine laufende Amtsperiode eingreifen, um per Volksbegehren die Landtagswahl faktisch vorwegzunehmen.

Ich halte das für verfassungsrechtlich bedenklich. Wird das Volksbegehren hier als Wahlkampfinstrument missbraucht, um den politischen Gegner zu bekämpfen? Die Wähler sollten frei entscheiden können, welche Parteien mit welchen Kandidaten sie wählen. Und auch das Parlament sollte darin frei sein, einen bewährten Amtsinhaber wiederzuwählen. 

 

 

 

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