Die ÖDP hat nicht nur die einstige CSU-Idee geklaut, die Amtszeit des Ministerpräsidenten zu begrenzen, sondern auch den exakten Wortlaut des damals von CSU-Chef Söder unterstützten Gesetzesvorschlags für ihr Volksbegehren übernommen – Parteichefin Agnes Becker erklärt, warum.
BSZ: Frau Becker, Sie sammeln gerade Unterschriften für ein Volksbegehren gegen Markus Söder.
Becker: Moment, das stimmt so nicht. Unser Volksbegehren richtet sich nicht gegen Markus Söder. Es geht um eine Verfassungsänderung, die dafür sorgt, dass der bayerische Ministerpräsident oder die bayerische Ministerpräsidentin nach maximal zwei Legislaturperioden das Amt übergeben muss – egal, wie er oder sie dann heißt. Ich räume allerdings ein: Der aktuelle Amtsinhaber Söder und seine Art zu regieren sind an unseren Infoständen schon ein sehr starkes Verkaufsargument.
BSZ: Nun muss man ehrlich sein: Die Idee für die Amtszeitbegrenzung stammt gar nicht von Ihnen.
Becker: Das stimmt. Und das geben wir auch ganz offenherzig zu. Der Gesetzesvorschlag wurde 2018 von der CSU auf Söders Initiative hin in den Landtag eingebracht. Leider scheiterte die Verfassungsänderung damals an den Grünen und der SPD, deren Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen wären. Das ist schon ein paar Jahre her.
BSZ: Wieso kommen Sie ausgerechnet jetzt mit dem Volksbegehren um die Ecke?
Becker: Wir hatten uns das schon eine Weile überlegt, aber den Ausschlag hat tatsächlich Söder gegeben, als er im vergangenen Jahr angekündigt hat, wieder antreten zu wollen. Schließlich hätte er es ja in der Hand gehabt, zumindest für sich selbst die Amtszeit zu begrenzen – ganz ohne Verfassungsänderung. Und da haben wir uns gedacht, vielleicht hat diese gute Idee doch eine zweite Chance verdient.
„Die Demokratie lebt vom Wechsel“
BSZ: Was ist an der Idee so gut?
Becker: Eine Amtszeitbegrenzung hätte ganz große Vorteile für eine Demokratie. Nicht umsonst haben sie andere demokratische Länder. Gerade erst hat Ungarn nach den Erfahrungen mit Orbán die Amtszeit des Regierungschefs auf acht Jahre begrenzt. Die Demokratie lebt vom Wechsel, ihr tut es nicht gut, wenn jemand zu lange im Amt ist. Dann fehlen irgendwann die neuen Ideen. Dazu kommt, dass Amtsinhaber in ihrer zweiten Amtszeit womöglich etwas freier und mutiger sind, wenn sie nicht auf ihre Wiederwahl schielen müssen.
BSZ: Sie haben sogar den exakten Wortlaut des Gesetzesvorschlags der CSU übernommen. Warum?
Becker: Zum einen bringen wir die CSU dadurch in eine argumentative Bredouille. Das sieht man etwa gut an Joachim Herrmann, der als Innenminister für Volksbegehren zuständig ist. Der kündigt jetzt schon verfassungsrechtliche Bedenken an für etwas, was er vor acht Jahren noch im Landtag als „starkes Signal“ für die Demokratie gepriesen hat. Zum anderen sind es aber ganz pragmatische Gründe: Es ist sehr schwierig, einen Gesetzestext so zu schreiben, dass er juristisch hieb- und stichfest ist und die verfassungsrechtliche und formale Prüfung im Innenministerium übersteht. Und wenn man da einen Text hat, der bereits einmal von der staatstragenden Partei eingebracht worden ist, dann weiß man, da haben sich schon viele kluge Köpfe darübergebeugt.
CSU in „argumentativer Bredouille“
BSZ: Aber jetzt will die CSU nichts mehr von ihrer Idee wissen?
Becker: Ich glaube, das ist besonders einer in der Partei. Und sein von ihm abhängiges Umfeld traut sich natürlich nicht zu widersprechen. An den Infoständen habe ich dagegen eher den Eindruck, dass die Sympathie für die Amtszeitbegrenzung bei der CSU sehr groß ist. Da wären viele nicht unglücklich, wenn das so käme. Und tatsächlich haben wir – noch bevor wir mit unseren Plänen an die Öffentlichkeit gegangen sind – einen Anruf aus der CSU-Landesgruppe im Bundestag bekommen, in dem uns vorgeschlagen wurde, genau so ein Volksbegehren zu initiieren.
"Sehr zuversichtlich beim Volksbegehren"
BSZ: Damit es wirklich zu einem Volksbegehren kommt, brauchen Sie 25 000 Unterschriften.
Becker: Dass wir die bekommen, da bin ich sehr, sehr zuversichtlich. Aktuell haben wir schon rund 20 000, es sind aber noch etwa 30 000 Unterschriftenlisten im Umlauf. Wir gehen davon aus, dass wir dem Innenministerium noch im September die Unterschriften übergeben können.
BSZ: Nun lautet der gängige Einwand gegen eine Amtszeitbegrenzung: Kann man das nicht die Wähler entscheiden lassen? Die können den Amtsinhaber ja abwählen.
Becker: Können sie eben nicht. Bei Bürgermeistern und Landräten wäre das zumindest ein Argument. Aber der Ministerpräsident wird ja nicht direkt gewählt. Die Bürger können zwar die Partei des Amtsinhabers abwählen, aber vielleicht wollen sie ja gerade, dass diese weiterregiert – aber mit einem anderen Ministerpräsidenten. Überhaupt zieht das Argument, eine Amtszeitbegrenzung sei undemokratisch, überhaupt nicht. Ein Volksentscheid ist schließlich maximal demokratisch. Wenn die Leute das nicht wollen, ist das okay. Aber wenn sie dafür stimmen, ist das absolut demokratisch. (Interview: Dominik Baur)
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