Politik

Eine Frau demonstriert bei einem Pressetermin zur Vorstellung von einem neuen Online-Zugang zum Einreichen von Klagen bei Gerichten das Prozedere zum Einreichen einer Klage über ihr Smartphone mittels der „BayernApp“. (Foto: dpa/Matthias Balk)

16.07.2025

Online-Klage bei Amtsgerichten soll möglich werden

Lohnt sich der Gang vor Gericht, wenn man sich als Verbraucher geprellt fühlt? Künftig soll der Klageweg in so einem Fall leichter werden – per Digitalisierung

Wer Geld vor dem Amtsgericht einklagen will, soll dies künftig an einigen Standorten online tun können. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschlossen. Klägerinnen und Klägern soll "ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren" offenstehen, wie das Ministerium mitteilte. Die Gebühren sollen geringer sein als bei herkömmlichen Verfahren.

Das Gesetz wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten. Der Bund will Entwicklung und Erprobung bei zum Start 13 Gerichten in 9 Ländern koordinieren. Normalerweise sind die Länder für die Gerichte zuständig. Nach vier sowie acht Jahren soll es eine Evaluation geben. Das Verfahren soll bei zivilrechtlichen Prozessen vor Amtsgerichten möglich sein, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind - zum Beispiel Massenklagen bei Verletzung von Fluggastrechten. 

Wie man künftig Fluggastrechte einklagen kann

"Ein Meilenstein auf dem Weg zu einem zivilgerichtlichen Online-Verfahren ist erreicht", berichtet dazu die DigitalService GmbH des Bundes. An den Start gegangen ist demnach ein Onlinedienst, mit dem man bei den ersten teilnehmenden Gerichten Klage bei Flugproblemen per digitalem Eingabesystem einreichen kann. Los geht es hier mit Fragen wie: "Welche Ansprüche kommen in Betracht?" und "Wie viel könnten Sie erhalten?". Infokästen und Hinweise zielen unter anderem auf eine Abwägung von Kosten und Nutzen einer Klage.

Welche Vereinfachungen geplant sind

Generell sollen Info- und Dialogfenster die Ratsuchenden unterstützen. Für die Bürgerinnen und Bürger soll ein "Justizpostfach" eingerichtet werden. Die Zivilprozessordnung soll unter anderem um mehr Möglichkeiten für Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergänzt werden. Die Urteile sollen nicht mehr verkündet werden müssen, sondern auch digital zugestellt werden können.

Helfen soll die Festlegung von technischen Standards und Dateiformaten für die Datenübermittlung. "Hieraus ergeben sich Entlastungs-Potenziale für die Fallbearbeitung bei den Gerichten", so die Bundesregierung.

Anwälte können digitale Anträge stellen

Neue Wege sollen bei der Kommunikation zwischen Gericht und den Beteiligten von Verfahren beschritten werden, in einem ersten Schritt zwischen Gericht und Anwaltschaft: Anträge und Erklärungen sollen über eine Kommunikationsplattform abgegeben werden können. Auch eine Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Beteiligten sollen ermöglicht werden. (dpa)
 

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