Politik

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla hat vor der Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt Zweifel daran gesät, dass bei der Briefwahl alles mit rechten Dingen zugeht. (Foto: dpa/CHROMORANGE, Michael Bihlmayer)

24.08.2026

Pflegeschutzbund nach AfD-Vorwürfen: Keine Hinweise auf Wahlbetrug in Heimen

Wahlhilfe im Pflegeheim: Wann ist Assistenz erlaubt und wo beginnt Manipulation? Nach Mutmaßungen der AfD dazu nimmt der Pflegeschutzbund Stellung

Der Biva-Pflegeschutzbund weist den Verdacht der AfD zurück, in Pflegeheimen würden Angestellte oder Angehörige die Briefwahl der Bewohner manipulieren. Es lägen keinerlei Hinweise auf Wahlbetrug in Pflegeheimen oder eine unzulässige Einflussnahme bei der Stimmabgabe vor, erklärte der Verband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Wir haben auch keinen Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen in dieser Hinsicht infrage zu stellen."

Zuvor hatte der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla vor der Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt Zweifel daran gesät, dass bei der Briefwahl alles mit rechten Dingen zugeht. Er kenne aus Gesprächen mit Pflegern und Angehörigen Fälle in Pflegeheimen, "wo der Stift sozusagen geführt wurde". Der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hatte schon vergangene Woche appelliert, in Pflegeheimen "genau hinzuschauen". Es solle nichts aus einer "gewissen linken oder grünen Ecke" vorgegeben werden, sagte er auf X und ergänzte: "Belegen kann man das nicht. Aber wir alle wissen, wie das oftmals läuft."

Assistenz ist zulässig, Einflussnahme nicht

Dazu erklärte der Pflegeschutzbund: "Wer öffentlich Zweifel an der ordnungsgemäßen Stimmabgabe in Pflegeheimen sät, sollte dafür konkrete und überprüfbare Belege vorlegen." Dafür gebe es aus der Beratungspraxis keine Grundlage. 

Hinzu komme: Wenn ein Bewohner oder eine Bewohnerin bei der Stimmabgabe Unterstützung benötige, sei dies ausdrücklich zulässig. Eine Hilfsperson dürfe beispielsweise einen Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wahlberechtigten kennzeichnen. Ein "geführter Stift" sei daher für sich genommen kein Beleg für Wahlmanipulation. "Die entscheidende Grenze verläuft zwischen zulässiger Assistenz und unzulässiger Einflussnahme", betonte der Pflegeschutzbund. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf im Alter und bei Behinderung, vor allem, wenn sie in einer betreuten Wohnform leben.

Der Biva-Pflegeschutzbund wies überdies auf die andere Seite dieses Problems hin: Bewohner von Pflegeheimen dürften nicht aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen faktisch von der Wahl ausgeschlossen werden. Und tatsächlich höre man häufiger, dass Pflegeheime zu Wahllokalen gemacht werden, sodass Bewohner es leichter hätten, ihrem Wahlrecht nachzugehen.

Zwei Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werden am 20. September auch in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue Landesparlamente gewählt. In Sachsen-Anhalt steht die AfD in den Umfragen in der Nähe der absoluten Mehrheit. (dpa)
 

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