Politik

Demonstrationen bringen Solidarität mit Deepfake-Opfern zum Ausdruck. (Foto: dpa/Panama Pictures, Christoph Hardt)

10.04.2026

Reflex der Regulierung - Deepfake-Gesetz: Ist das nötig?

Der Fall Collien Fernandes hat eine Debatte über Deepfakes entfacht. Seit Jahren kursieren gefälschte pornografische Darstellungen von ihr im Netz. Die Politik sieht sich unter Handlungsdruck: Wie lässt sich digitale Gewalt bekämpfen, ohne Grundrechte zu beschneiden?

Der Fall Collien Fernandes hat eine Debatte über Deepfakes entfacht. Seit Jahren kursieren gefälschte pornografische Darstellungen von ihr im Netz. Die Politik sieht sich unter Handlungsdruck: Wie lässt sich digitale Gewalt bekämpfen, ohne Grundrechte zu beschneiden? Im Bundesjustizministerium wird dazu an einem Gesetzentwurf gearbeitet. Unterstützt wird das vom deutschen Juristinnenbund. Ziel: vereinfachte zivilrechtliche Ansprüche und schnellere Löschung rechtswidriger Inhalte. Doch es gibt auch viel Gegenwind für das Gesetzesvorhaben.

So warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) vor der Gefahr, „übers Ziel hinauszuschießen“. DAV-Hauptgeschäftsführer Swen Walentowski sagt der Staatszeitung, schon Fotos „in sexuell bestimmter Weise“ könnten dann künftig strafbar sein, etwa Aufnahmen einer Joggerin in Leggings. Walentowski warnt: „Prominente Einzelfälle zum Vorbild für Gesetzgebung zu machen, mag gut gemeint sein, ist aber selten gut.“

Auch aus dem Tech-Bereich kommt Kritik: „Es gibt keine vernünftige Definition, was Deepfakes eigentlich sind“, so der Münchner KI-Experte Simon Hegelich. Diese Grauzone nutze die Politik für andere Ziele, nämlich, „um mehr Überwachung zu fordern“.

Lücke im Strafrecht?

Ob es wirklich eine Lücke im Strafrecht gibt, ist umstritten. Der rechtliche Rahmen ist längst umfangreich. In der EU ist die Verbreitung nichteinvernehmlicher Inhalte strafbar. National greifen unter anderem Beleidigung, Verleumdung, Betrug oder Erpressung. Das Persönlichkeitsrecht schützt das eigene Bild, Plattformen unterliegen Melde- und Löschpflichten.

Die Schwierigkeiten liegen woanders: Täter können oft nicht ermittelt werden, Verfahren verlaufen im Sande, Zuständigkeiten sind unklar.

Das eigentliche Problem ist weniger fehlendes Recht, als vielmehr dessen Durchsetzung. Mehr Strafnormen lösen das nicht automatisch.
Der FDP-Politiker Martin Hagen, Geschäftsführer der Denkfabrik21, spricht ebenfalls von Gesetzgebung „im Eifer der Erregung“. Die Piraten warnen vor einer Dynamik aus medialer Zuspitzung und politischem Druck. Der Staat solle digitale Gewalt bekämpfen, aber nicht „im Schatten öffentlicher Empörung Grundrechte abbauen“.

Journalistenverband ist skeptisch

Auch der Deutsche Journalisten-Verband ist skeptisch und warnt vor zu weit gefassten Begriffen. Es bestehe das Risiko, „dass Bereiche mitgeregelt werden, die eigentlich unproblematisch sind“. Schon heute nutzen viele Handykameras KI, um Fotos automatisch zu verbessern. Weil der Deepfake-Begriff im Gesetz sehr weitreichend ist, sei unklar, ob solche Alltagsfunktionen künftig gekennzeichnet werden müssten. Das könne auch satirische Inhalte betreffen.

Die Internetwirtschaft fordert klare Regeln für die Praxis. Anbieter müssten erkennen können, wann ein Inhalt rechtswidrig ist und gelöscht werden muss. Außerdem stelle sich die Frage, wie Plattformen prüfen sollen, ob die Person, die eine Löschung verlangt, auch wirklich die betroffene Person ist, heißt es vom Verband der Internetwirtschaft (eco).

Dessen ungeachtet gibt es viel politische Unterstützung für rechtliche Neuerungen. Im Bayerischen Landtag fordern CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD strengere Regeln und neue Straftatbestände.

Die AfD widerspricht. Deren Landtagsabgeordneter Ulrich Singer fordert wie der Anwaltsverein, bestehendes Recht konsequent anzuwenden. Neue Tatbestände könnten „erhebliche Rechtsunsicherheit“ schaffen und Overblocking fördern – also die übermäßige Sperrung oder Löschung von Inhalten oder Daten, warnt Singer, selbst Rechtsanwalt.
(David Lohmann)
 

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