Politik

Die Pflegereform soll die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren, bringt für Kinderlose aber höhere Beiträge. (Foto: dpa/Elisa Schu)

30.09.2026

Regierung plant höhere Pflege-Beiträge für Kinderlose

Bis zuletzt ringen Union und SPD um einen Kompromiss in ihrem Streit um die Pflege - nun der Beschluss. Beitragserhöhungen für alle soll es jetzt nicht geben. Aber viele dürften trotzdem mehr zahlen

In der Pflegeversicherung soll ab 1. Januar 2027 der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder steigen. Er soll um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben werden, wie das Bundesgesundheitsministerium nach dem Beschluss der Pflegereform im Kabinett mitteilte.

Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Finanzierung der Pflegeversicherung in einem ersten Schritt zu stabilisieren, sagte Minister Carsten Linnemann (CDU) in Berlin. Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite trügen dazu bei. Der Beitragssatz liegt nach einer Erhöhung vergangenes Jahr bei 3,6 Prozent, bei Kinderlosen bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Linnemann sagte: „Das System steht massiv finanziell unter Druck.“ Es gebe eine Verdreifachung der zu Pflegenden: Heute seien es sechs Millionen, vor 20 Jahren seien es noch zwei Millionen gewesen.

Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte Reform enthalte auch viele strukturelle Komponenten. „Deswegen möchte ich nicht allein von einem Spargesetz sprechen“, sagte Linnemann. So solle künftig im Rahmen der Pflegebegutachtung konsequenter geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf spürbar besser senken könne.

Geplant ist auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege um 300 Euro pro Monat, wie bei der Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben werden, auch dies wie bei den Krankenkassen. Ausnahmen sollen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige gelten.

Die Pflegeversicherung übernimmt dagegen weiterhin – anders als ursprünglich geplant – die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige voll. Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.

„Keine Abstriche“

„Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft“, sagte Linnemann. Unter anderem mit Pflegebegleitung vor Ort werde der Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Familien erleichtert.

Versicherte ab dem 60. Lebensjahr sollen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“ erhalten. Eine Strukturkommission soll ab Oktober wie angekündigt grundlegende Reformen erarbeiten, bekräftigte Linnemann.

Nach Verhandlungen bis zuletzt hatte das Bundeskabinett den Entwurf zuvor beschlossen. Union und SPD hatten bis kurz vor der Kabinettssitzung beraten. Die SPD hatte „ein reines Kürzungspaket“ abgelehnt und mit Blockade gedroht. (dpa)

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