Politik

Sitz des Bayerischen Obersten Rechnungshofs in München. (Foto: dpa, Sven Hoppe)

20.03.2026

Rüffel für gewaltige Stellenmehrungen

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht wieder etliche Beispiele von Geldverschwendung offengelegt

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat sich in seinem Jahresbericht 2026 in die Debatte um den Bürokratieabbau eingemischt. Er fordert, die Axt an den bayerischen Förderdschungel zu legen. „Die Förderlandschaft ist unübersichtlich, kompliziert und teuer“, urteilt ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz.

Für seinen Jahresbericht 2026 hat der ORH mehrere Förderprogramme des Freistaats geprüft. Das Urteil fiel hart aus: Die Hilfen liefen häufig „am Bedarf vorbei“, seien zu kleinteilig, oft nicht aufeinander abgestimmt und lösten einen unverhältnismäßig hoher Verwaltungs- und Personalaufwand aus.

In Einzelfällen lag Letzterer um das Vier- bis Fünffache über der tatsächlich ausbezahlten Fördersumme. Der ORH diagnostizierte ein „extremes Missverhältnis zwischen ausgereichten Leistungen und Vollzugsaufwand“. Erschwerend komme hinzu, dass die Staatsregierung selbst „keinen vollständigen Überblick“ über ihre Förderprogramme habe, berichtete ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz.

Allein dem ORH seien mehr als 400 staatliche Programme bekannt. Die Rechnungsprüfer empfehlen vor diesem Hintergrund, Kompetenzen und Zuständigkeiten zu bündeln, klarere Förderregeln zu erlassen und die Prozesse zu standardisieren und zu digitalisieren.

40.000 neue Stellen

Kritisch sieht der ORH, dass zwischen 2015 und 2024 fast 40.000 Stellen in der Staatsverwaltung neu geschaffen wurden. Nach aktuellen Plänen kämen bis einschließlich 2027 weitere gut 5000 dazu. Gleichzeitig sei das Haushalsvolumen des Freistaats weit über die Teuerungsrate hinaus angestiegen. Dies deute darauf hin, dass der Staat seine Aufgaben „erheblich ausgeweitet“ habe. „Dieser Trend sollte gestoppt werden“, forderte Piwernetz. Dazu sei neben Ausgabendisziplin auch eine umfassende Aufgabenkritik notwendig.

Mahnend erwähnt der ORH auch, dass die Staatsregierung ihr selbstgestecktes Ziel nicht erreicht habe, die Staatsverwaltung bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Dabei stecke darin ein „Einsparpotenzial in Milliardenhöhe“. Laut den Prüfungen des ORH gehen dem Freistaat an einigen Stellen Millionenbeträge durch die Lappen. Ein Beispiel ist der seit 2018 geltende Mieterhöhungsstopp bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften. Die Einnahmeausfälle dadurch betrugen nach ORH-Berechnungen 28,7 Millionen Euro – Geld, mit dem rund 300 zusätzliche Wohnungen hätten gebaut werden können.

Auf einen mutmaßlich dreistelligen Millionenbetrag verzichtet der Freistaat durch die kaum genutzte Möglichkeit zur unangekündigten „Kassen-Nachschau“ in bargeldintensiven Betrieben. Damit werde Steuerbetrug erleichtert.

Mehr Stringenz

Mehr Stringenz erwartet sich der ORH zudem bei der Besteuerung von Renteneinkünften und bei der Rückforderung von Anwärterbezügen bei angehenden Beamten im Falle eines Studienabbruchs. Letztere sei eher die Ausnahme als die Regel. Zurückgefordert werde nicht einmal ein Zehntel der rechtlich möglichen Summe.

Bei den Ausgaben sieht der ORH Einsparmöglichkeiten zum Beispiel bei der Sonderbekleidung für Polizeibeamte mit speziellen Aufgaben oder einem erhöhten Sicherheitsrisiko. Hier habe eine Prüfung ergeben, dass Artikel über Bedarf, aber auch von minderer Qualität und Funktionalität bestellt würden.

Nach Einschätzung des ORH erhalten die Standortkommunen der staatlichen Spielbanken einen ungerechtfertigt hohen Betrag aus der Spielbankenabgabe. Im Durchschnitt der geprüften 15 Jahren waren es knapp zehn Millionen Euro. Bei der Förderung von Behindertenwerkstätten sowie von Schulen in Kitas gebe es keine einheitliche Bemessungsgrundlage, was nach Einschätzung des ORH zu einer ungerechten, womöglich auch ineffizienten Mittelzuweisung führen könne. Außerdem haben die Rechnungsprüfer Vollzugsdefizite bei der Förderung der Heimatpflege und der Verwendung von Drittmitteln an den bayerischen Hochschulen entdeckt.

Lob für die Finanzverwaltung spendete der ORH für die Einrichtung des „Wiesn-Finanzamtes“ am Rande des Oktoberfests in München. Dieses sei ein „Beispiel für effiziente Verwaltung und die Reduzierung von Bürokratie für Steuerpflichtige, Unternehmen und Steuerverwaltung“. Zudem hätten die Lohnsteuer-Außenprüfungen auf dem Oktoberfest Mehrergebnisse im Millionenbereich eingebracht. Der ORH empfehle deshalb, auch bei Großveranstaltungen außerhalb Münchens vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen.
(Jürgen Umlauft)
 

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