Politik

Roter Wahlbrief zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Der farblich gekennzeichnete Umschlag dient bei der Briefwahl zur Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen an die zuständige Stelle. (Foto: dpa/DZBA, Jonas Lohrmann)

25.08.2026

Sachsen-Anhalt: Schon Zehntausende haben Briefwahl beantragt

Mehr als 87.500 Menschen allein in Magdeburg und Halle setzen auf Briefwahl – und die Zahl steigt weiter. Den Verdacht, es könne Unregelmäßigkeiten geben, weist ein Stadtsprecher zurück

Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben in den beiden größten Städten, Magdeburg und Halle, schon rund 87.500 Bürger Briefwahl beantragt - und viele Tausend dürften noch dazukommen. Dies ergab eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Für Magdeburg berichtete Pressesprecher Michael Reif, es gebe mit Stand Montag schon etwa 48.300 Briefwahlanträge. "Bis zum Wahltag rechnen wir mit ca. 55.000 Anträgen." Insgesamt gibt es in Magdeburg rund 180.000 Wahlberechtigte für die Landtagswahl am 6. September.

In Halle sind nach den Worten des Pressesprechers Drago Bock schon rund 39.200 Anträge auf Briefwahl eingegangen. Zuvor hatte die Stadt insgesamt rund 176.000 Wahlbenachrichtigungen verschickt. Zum Vergleich: bei der Landtagswahl 2021 wurden rund 36.800 Briefwähler registriert.

"Wahlprozess findet ordnungsgemäß statt"

Zu dem Verdacht des AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla, bei der Landtagswahl könnte bei der Briefwahl nicht alles mit rechten Dingen zugehen, erklärte Bock: "Der Wahlprozess findet ordnungsgemäß entsprechend der gesetzlichen Grundlagen statt; das sind: die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung Sachsen-Anhalts sowie das Wahlprüfungsgesetz des Landes."

Zuvor hatte auch die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann Spekulationen zurückgewiesen, die Briefwahl sei unsicher und leicht manipulierbar. Diese Behauptungen, egal von wem erhoben, seien nicht neu. "Diese allgemeinen Vorwürfe teile ich nicht und weise sie daher ausdrücklich zurück", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.

Bereits vor der Wahl werde etwa sichergestellt, dass Briefwahlunterlagen nur an berechtigte Personen rausgingen. Zudem könne eine Person nur für maximal vier andere Briefwahlunterlagen beantragen. Die Wahlvorstände seien mit fünf bis neun Mitgliedern besetzt, die sich gegenseitig kontrollierten. Weiter betonte die 61-jährige Juristin, die seit 1992 in dem Land schon zehn Wahlen begleitet hat, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen öffentlich ist und von jedem beobachtet werden kann, soweit das ohne Störung möglich ist. (dpa)
 

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