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(PDF 1,5 MB)
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Aus Sicht des BUND Naturschutz (BN) können Tiere bejagt werden, wenn die Arten in ihrem Bestand nicht gefährdet sind, eine Bestandskontrolle aus ökologischen oder anderen zwingenden Gründen geboten ist und dies mit jagdlichen Mitteln erreicht werden kann. So hält der BN die Bejagung der verbreiteten und häufigen Schalenwildarten wie zum Beispiel der Rehe für sinnvoll und notwendig. Allerdings gibt es aus Tierschutz- und Naturschutzsicht großen Reformbedarf bei der Jagd. Das Jagdrecht und die darauf aufbauende Jagdausübung ist einer der wenigen Rechtsbereiche, der noch heute von jahrzehntealten Regelungen bestimmt wird. Teilweise reichen die Wurzeln zurück bis ins Dritte Reich (Reichsjagdgesetz). Dementsprechend gibt es vielen Kritikpunkte: der Abschuss von Haustieren und von Rote-Liste-Arten, die Fallenjagd, die fehlende Rücksichtnahme auf Schutzgebiete und Schutzziele, die verfehlte Fütterung von Wildtieren, die Trophäenschauen, die hohe Zahl der jagdbaren Tierarten, die Bejagung in Balz-, Brunft- und Jungenaufzuchtzeiten und die Verfolgung von „Raubwild“ und „Raubzeug“.
Die Jagd hat nichts mit Natur- und Artenschutz zu tun. Sie trägt nicht dazu bei, dass die notwendige Artenvielfalt und funktionierende ökologische Kreisläufe in den Wäldern erhalten bleiben – das Gegenteil ist der Fall. Jäger schrecken nicht einmal davor zurück, bedrohte Arten zu töten. So wurden im Jagdjahr 2018/19 rund 190 000 Feldhasen durch Jäger getötet. Es wäre nicht das erste Mal, dass Jäger einer Tierart so lange nachstellen, bis sie am Rande der Ausrottung steht. Auch Rebhühner wurden im 20. Jahrhundert in manchen Jahren zu Hunderttausenden erschossen und sind heutzutage stark gefährdet – die Jagd auf sie geht vielerorts trotzdem weiter. 


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