Politik

03.07.2025

Soll das Gesetz für mehr Barrierefreiheit gelockert werden?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Ende Juni. Es soll Beeinträchtigten mehr Teilhabe ermöglichen – viele Webseiten oder technische Anwendungen wie Geldautomaten müssen seither auch für Menschen mit Behinderung problemlos nutzbar sein. AfD-Politiker Gerd Mannes, hält eine verbesserte Teilhabe behinderter Menschen bei digitalen Dienstleistungen zwar für begrüßenswert. Bei der Umsetzung müssten aber "teure bürokratische Regelungen für Unternehmen vermieden werden". Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, lehnt Lockerungen dagegen ab. Das Gesetz bringe zwar keine "echte Inklusion". Es schaffe aber "mehr Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft, vor allem bei digitalen Angeboten"

JA

Gerd Mannes, Verbraucherschutzexperte der AfD-Landtagsfraktion

Die verbesserte Teilhabe behinderter Menschen beim Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ist begrüßenswert. Bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen aber teure bürokratische Regelungen für Unternehmen vermieden werden. Die Vorgaben für Mittelständler schon ab zehn Mitarbeitern sind unverhältnismäßig. Bußgelder bis zu 100 000 Euro sind überzogen und existenzgefährdend. Die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Firmen muss gewahrt bleiben, weil sonst die wirtschaftliche Entwicklung und damit die soziale Stabilität gefährdet sind. Zudem enthält das Gesetz viele Unklarheiten: Wie sind die Anforderungen umzusetzen, wie weitreichend ist die Haftung und wie sind die Zuständigkeiten bei den Behörden? Die uneinheitliche Zuständigkeit der Länder ist nachteilig, weil sie zu Unterschieden bei der Umsetzung führt. Das Gesetz sollte verbessert werden.
 

NEIN

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist in der Sache gut. Das Recht auf Inklusion ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Das Gesetz ist ein notwendiger, wenn auch später und kleiner Baustein für ein Menschenrecht, das in Deutschland nur unzureichend gelebt wird. Echte Inklusion bringt es leider nicht. Es schafft mehr Verbindlichkeit für die Privatwirtschaft, vor allem bei digitalen Angeboten. Aber Dienstleister können sich auf zahlreiche Ausnahmen und lange Übergangsfristen berufen. Besonders ärgerlich ist, dass die baulichen Umgebungen nicht mitgedacht wurden. Ein vorbildlich ausgestatteter Geldautomat mit Funktionen für blinde Menschen tut dem Gesetz genüge. Betroffenen hilft das aber nichts, weil keine Leitstreifen den Weg durch die Filiale weisen. Die gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit müssen also nicht lockerer, sondern viel klüger und umfassender werden.
 

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