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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

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Keine Frage: Wer den Begriff der „Rasse“ im Grundgesetz a priori als rassistisch abtut, der macht es sich zu leicht. Schließlich ist offensichtlich, „dass das Grundgesetz in antirassistischer Absicht verfasst wurde“, wie die Lagergemeinschaft Dachau kürzlich in einer Mitteilung erklärte.
Diese Forderung ist alt und wurde schon oft verworfen. Der frühere rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, gab 2010 zu Protokoll: „So gut gemeint der Ansatz der Linken ist, (...) so falsch und kontraproduktiv scheint uns der Ansatz, in allen Völkerrechtsverträgen, im europäischen Recht und im Grundgesetz das Wort Rasse zu streichen und (...) zu ersetzen. Damit nehmen wir diejenigen, die von Rassen reden und rassisch diskriminieren, aus dem Fokus und ermuntern Rassisten, ihr Unwesen weiter zu treiben. Einem solchen Antrag werden wir nicht zustimmen.“ Diese Position halte ich heute noch für richtig.
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