Politik

09.12.2021

Soll der Landtag im Wege einer Stimmkreisreform verkleinert werden?

Je mehr Parteien in den Landtag kommen, umso mehr Abgeordnete wird es potenziell geben. Manche fürchten einen XXL-Landtag.

JA

Alexander Muthmann, FDP-Landtagsabgeordneter

„Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten des bayerischen Volkes“– so will es die bayerische Verfassung seit einer Verfassungsänderung im Jahr 1998. Eine Überschreitung dieser Zahl ist zum Ausgleich von Überhangmandaten möglich. Die derzeitige politische Landschaft lässt jedoch befürchten, dass dieses System künftig zu einem weiterwachsenden Parlament führt – ein XXL-Landtag droht.

Seit langer Zeit rücken die Parteien in der Wählergunst näher zusammen – gerade dies führt potenziell zu einer großen Zahl an Überhang- und Ausgleichsmandaten. Bereits jetzt hat der Landtag 205 Sitze – das sind 14 Prozent mehr, als dem Verfassungsgeber vorschwebten. Verstetigen sich politische Entwicklungen, wären Landtagsgrößen über 235 durchaus realistisch. Der Landtag wäre um über 30 Prozent größer, als es das Volk bei der Volksabstimmung 1998 vor Augen hatte.

Das muss verhindert werden, denn den Bürgerinnen und Bürgern ist schier nicht zu vermitteln, warum Parlamente immer größer werden sollten. Die Verfassungsgeschichte lässt dabei keinen Zweifel zu: Vor der Volksabstimmung 1998 hatte der Landtag 204 Sitze. Es war das Volk, das diese Zahl als Zielgröße direkt in der Verfassung auf 180 reduzieren wollte.

Der Geist der Verfassung ist hier also eindeutig – und nicht etwa flexibel deutbar, wie es jüngst sogar die Landtagspräsidentin angedeutet hatte. Ein Landtag mit 180 Abgeordneten ist ausreichend, um arbeitsfähig zu sein und um gute Entscheidungen für unser Land zu fällen. Ein XXL-Landtag schränkt die Arbeitsfähigkeit eher ein, verursacht aber erhebliche Kosten ohne Mehrwert.

Verantwortungsvolle Abgeordnete müssen auch Reformen ermöglichen, die sie selbst betreffen. Wir arbeiten hier an der Herzkammer der Demokratie. Die notwendigen Reformen müssen und können nach unserer Überzeugung auch weiterhin gewährleisten, dass alle Regionen Bayerns eine starke und bürgernahe Vertretung im Landtag haben.

NEIN

Tobias Reiß, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion

Unser Wahlsystem hat sich bewährt – es ist eines der demokratischsten in ganz Deutschland. Die Abgeordneten werden nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen (Regierungsbezirken) und Stimmkreisen gewählt. Die bayerische Verfassung bestimmt: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde soll einen Stimmkreis bilden. Das ist das Prinzip der Deckungsgleichheit.

In Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte. Würde man die Zahl der Stimmkreise von derzeit 91 erheblich reduzieren, würde sich die Stimmkreiseinteilung immer weiter von diesem in der Verfassung verankerten Prinzip entfernen. Durch eine Vergrößerung von Stimmkreisen würde die Persönlichkeitswahl beeinträchtigt. Die Wahl von regional verwurzelten Personen führt zu einer engen Beziehung der Stimmkreisabgeordneten zu ihrem Stimmkreis und den dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern. Die direkt gewählten Abgeordneten kümmern sich um die Anliegen im Stimmkreis. Je größer ein Stimmkreis wird, desto schwieriger wird es, allen Einwohnern gerecht zu werden.

Im Übrigen ist die Gefahr, dass Überhangmandate und Ausgleichsmandate bei Landtagswahlen in Bayern entstehen, weit geringer als bei der Bundestagswahl. Die zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl entstehen durch ein Auseinanderfallen von Erst- und Zweitstimmenergebnissen. Denn im Bundeswahlrecht wird der Sitzanteil einer Partei allein auf der Grundlage des Zweitstimmenergebnisses berechnet. Im Landeswahlrecht wird der Gesamtstimmenanteil einer Partei durch Zusammenzählen der Erst- und Zweitstimmen für den Wahlkreisvorschlag dieser Partei ermittelt. Dieser Gesamtstimmenanteil ist maßgebend für die Verteilung der Sitze im jeweiligen Regierungsbezirk. Ich sehe keinen Trend zu immer größeren Landtagen. Bei den Landtagswahlen 2003 und 2013 fielen beispielsweise gar keine Überhangmandate an. Bei der Wahl 2008 gab es nur vier Überhangmandate und drei Ausgleichsmandate. Der Landtag hatte 187 Abgeordnete.

 

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