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28. November 2025
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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

(PDF 6 MB)
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Im Restaurant, Biergarten oder Café unsere Kontaktdaten zu hinterlassen – daran haben wir uns seit Ausbruch der Corona-Pandemie gewöhnt. „Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben werden“, heißt es auf den Formularen. Stimmt aber nicht: Wie im Juli bekannt wurde, greift auch die Polizei zu Ermittlungszwecken darauf zu.
Auf gar keinen Fall! Welches Opfer einer Straftat hätte dafür Verständnis? Eine Verweigerung würde nur den Kriminellen in die Hände spielen und bei Vermisstenfällen möglicherweise auch das Leben der Betreffenden gefährden. Die Polizei kann im Einzelfall darauf angewiesen sein, zusätzliche Ermittlungsansätze auf mögliche Täter oder Zeugen zu gewinnen. 
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