Politik

08.07.2021

Soll man Negativzinsen auf Bankguthaben verbieten?

Negativzinsen belasten die Verbraucher*innen einseitig, kritisiert Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (FW) und fordert deshalb deren Verbot. GVB-Präsident Jürgen Gros kontert: Nötig sei eine Ursachenbekämpfung statt Bankenbashing. Man dürfe Geldinstitute nicht für die Politik der EZB bestrafen

JA

Thorsten Glauber (FW), bayerischer Verbraucherschutzminister

Sogenannte Negativzinsen für Guthaben auf Girokonten sind in der Praxis immer häufiger anzutreffen. Banken führen zunehmend Negativzinsen auch für Privatkunden ein und senken die Freibeträge. Einzelne Banken verlangen bereits ab dem ersten Euro einen Negativzins. Dies gilt nicht nur für Neukunden, in zunehmendem Maße sind auch Bestandskunden betroffen. Diese Negativzinsen belasten die Verbraucherinnen und Verbraucher einseitig. Der Trend muss daher gestoppt werden. Banken dürfen Entgelte für die Bereitstellung von Girokonten und die Durchführung von Zahlungsdiensten erheben. Diese Entgelte müssen aber grundsätzlich aufwandsbezogen gestaltet werden und angemessen sein. Pauschale Negativzinsen für Guthaben auf Girokonten bilden den tatsächlichen Aufwand der Bankdienstleistung aber genau nicht ab. Das gilt insbesondere, wenn sie ohne Freibetrag ab dem ersten Euro erhoben werden.

Nach dem gesunden Menschenverstand und auch rechtlich gesehen widerspricht das dem Wesen eines Sparvertrags. Viel bedeutender ist aber die faktische Wirkung. Denn faktisch findet auf den Konten der betroffenen Bankkunden eine Geldentwertung statt. Negativzinsen verringern das vorhandene Guthaben. In der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz haben sich deshalb die Länder auf Vorschlag Bayerns mit diesem Thema befasst. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Praxis der Negativzinsen soll beendet werden. Der Bund wurde zu einer Prüfung aufgefordert, ob und wie die Einführung von Negativzinsen bei Girokonten verboten werden kann. Mindestens braucht es aber eine Lösung, um Negativzinsen in verbrauchergerechter Weise zu beschränken. Die Länder können hier leider nicht selbst aktiv werden, da nur der Bund über die gesetzgeberischen Zuständigkeiten verfügt. Sinnvoll wäre es, dieses Thema sogar gleich auf europäischer Ebene zu lösen – im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher und ihrer Sparguthaben.


NEIN

Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB)

Geld zahlen, weil Geld auf dem Konto liegt? Nicht jedem, der mit Negativzinsen für sein Bankguthaben konfrontiert ist, erschließen sich die Gründe dafür.

Fakt ist: Kreditinstitute tragen damit einer Situation Rechnung, in die sie die Europäische Zentralbank (EZB) seit fast einem Dreivierteljahrzehnt zwingt. Bereits 2014 hat die EZB einen negativen Einlagenzinssatz eingeführt und sukzessive weiter gesenkt – auf mittlerweile minus 0,5 Prozent. Die Konsequenz: Für Geld, das Banken bei der EZB lagern, zahlen sie Negativzinsen.

Die Kapitalmärkte haben auf das Zinsumfeld schnell reagiert. Viele Staats- und Unternehmensanleihen rentieren ebenfalls bei null oder negativ. Für Banken ist es also nahezu unmöglich, die zuletzt rasant gestiegenen Einlagen rentierlich in den Märkten unterzubringen. Was aber notwendig wäre, da sie nicht jeden Einlagen-Euro in einen Kredit-Euro ummünzen können. Das Ergebnis: Die Zinsspannen der Banken kollabieren. Mit jedem neuen Einlagen-Euro, den Banken aktuell annehmen, verschärfen sie diese Entwicklung weiter.

Die populistische Forderung nach einem Verbot von Negativzinsen auf Guthaben, so zum Beispiel vonseiten der deutschen Verbraucherschutzminister im Mai, geht daher völlig an der Sache vorbei. Es würde die Banken für die Politik der EZB bestrafen.

Sachgerechtes muss her. Dazu kann zählen: Die Verrechnung von negativen und positiven Einkünften, um die Steuerlast zu senken – wie es im Bundestagswahlprogramm der kleineren der beiden bayerischen Regierungsparteien zu lesen ist. Den entscheidenden und ursachengerechten Hinweis gibt aber der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof. Er urteilt in seinem diese Woche erschienenen Buch Geld im Sog der Negativzinsen: Die Negativzinspolitik der EZB enteignet den Sparer und ist verfassungswidrig. Damit ist klar: Wer die EZB an der weiteren Überschreitung ihres Kompetenzrahmens hindert, verhindert künftig Negativzinsen für Bankkunden.

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