Politik

Das Münchner Residenztheater war vor der Kommunalwahl Schauplatz einer Diskussion mit drei OB-Kandidaten. (Foto: dpa/Catherina Hess)

03.10.2026

Sorge um staatliche Neutralität vor Wahlen

Theater und Hochschulen sollen Debatten ermöglichen, aber auch politische Zurückhaltung wahren

Staatliche Einrichtungen müssen sich vor Wahlen politisch neutral verhalten. Doch vor der Kommunalwahl 2026 diskutierten zum Beispiel im Münchner Residenztheater nur drei von 13 zugelassenen OB-Kandidaten. Schon 2020 hatte dort ein vergleichbares Dreierformat stattgefunden.

Für die Freien Wähler wirft das Fragen nach den Grenzen staatlicher Neutralität auf. Ihr Landtagsabgeordneter Michael Piazolo wollte daher in einer schriftlichen Anfrage von der Staatsregierung wissen, ob dadurch die „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb beeinträchtigt“ wird und unter welchen Bedingungen staatliche Häuser politische Veranstaltungen ausrichten dürfen.

Ministerium sieht keinen Neutralitätsverstoß

Das Wissenschaftsministerium betont in seiner Antwort, dass staatliche Theater einen eigenständigen Kultur- und Bildungsauftrag haben. Politische Debatten seien zulässig, solange „keine einseitige parteipolitische Unterstützung erfolgt“ und „der offene demokratische Diskurs im Vordergrund steht“.

Im Fall des Residenztheaters hält das Ministerium die Kritik für unbegründet. Die Veranstaltung sei gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung ausgerichtet worden, die Auswahl der drei Teilnehmer habe allein bei der Zeitung gelegen. Das Theater habe darauf keinen Einfluss gehabt und sei inhaltlich nicht beteiligt gewesen. „Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot durch das Residenztheater ist nicht erkennbar“, schreibt das Wissenschaftsministerium in seiner Antwort.

650 Euro für zusätzliches Personal

Für zusätzliches technisches Personal zahlte das Theater laut Staatsregierung 650 Euro, Einlass und Garderobe trug die SZ.

Grundsätzlich gilt nach Angaben des Ministeriums: Je näher eine Wahl rückt, desto stärker wiegt die Pflicht staatlicher Einrichtungen zur politischen Zurückhaltung. Besondere Vorgaben gibt es trotzdem nicht: „Es bestehen keine gesonderten schriftlichen Einzelvorgaben für staatliche Theater oder Hochschulen.“ (David Lohmann)

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