Politik

Wer in Bayern bei einer Kommunalwahl ein Mandat erringt, muss es nicht antreten – ein CSU-Abgeordneter will die Regeln für wiederholte Verzichte verschärfen. (Foto: dpa/Michael Bihlmayer)

19.09.2026

Sorgen wegen möglicher Scheinkandidaturen

Wiederholte Mandatsverzichte werfen Fragen auf – das Innenministerium sieht keinen Änderungsbedarf

Immer wieder lassen sich Personen bei Kommunalwahlen aufstellen, die ihr Mandat nicht antreten. 2026 gab es in Bayern bei verschiedenen Parteien und Wählergruppen solche Fälle. Der AfD-Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang verzichtete mehrfach: Im März auf seine Mandate in Gemeinderat und Kreistag, 2020 auf einen Sitz im Kreistag und 2018 auf ein Mandat im Bezirkstag. Diesmal nennt er familiäre Gründe. Den CSU-Abgeordneten Volker Bauer überzeugt das nicht. Er hält die Begründung für vorgeschoben und fordert Konsequenzen für „Scheinkandidaturen“.

Bauer fordert Konsequenzen bei wiederholtem Verzicht

Bei wiederholter grundloser Ablehnung müsse von einer „den Wählerwillen verzerrenden, bewussten Täuschung“ ausgegangen werden, schreibt Bauer in einer Schriftlichen Anfrage. Als Vorbild nennt er Baden-Württemberg, wo Gewählte ihr kommunales Ehrenamt generell antreten müssen. In Bayern können sie es ohne Angabe von Gründen ablehnen oder niederlegen.

Der Abgeordnete fordert, dass bei wiederholtem Verzicht ohne neue gewichtige Gründe der Sitz nicht an einen Listennachfolger fallen sollte. Auch eine Niederlegung im ersten Amtsjahr müsse Folgen haben.

Innenministerium sieht keinen Änderungsbedarf

Das CSU-geführte Innenministerium verweist in seiner Antwort darauf, dass der Landtag die heutige Regelung 2012 selbst beschlossen hat: Die Wähler sollten selbst beurteilen, wie ernst eine Kandidatur ist. „Die Staatsregierung sieht daher keinen Anlass, die Regelung infrage zu stellen“, so ein Sprecher. Wie groß das Problem ist, weiß die Staatsregierung allerdings nicht. Eine Erhebung hält das Innenministerium für „unverhältnismäßig aufwendig“. (David Lohmann)

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