Politik

(Foto: dpa/Zoonar Stockphotos)

06.11.2026

Sozialleistungen: Hier läuft etwas schief

Bei den Sozialleistungen für bestimmte Migranten geht es nicht fair und gerecht zu - etwa bei Ukrainerinnen und Ukrainern oder im Ausland lebenden Kindern. Es besteht dringender Handlungsbedarf, findet BSZ-Autorin Waltraud Taschner. Der BSZ-Kommentar

Achtung, Triggerwarnung! Hier wird die Zahlung hoher Summen an Sozialleistungen hinterfragt, die, jawohl, nichtdeutsche Menschen von der Bundesrepublik erhalten. Politikerinnen und Politiker verschiedenster Couleur haben die Zustände wiederholt beklagt, etliche Menschen sehen hier ein massives Gerechtigkeitsproblem, und öffentliche Mittel sind in Zeiten einer Wirtschaftsmisere überaus knapp. Dennoch geschieht nichts. 

Beispiel Ukraine-Flüchtlinge: Geflüchtete erhalten in Deutschland Bürgergeld anstelle der niedrigeren Zahlungen übers Asylbewerberleistungsgesetz. Sie werden damit besser gestellt als Kriegsflüchtlinge aus anderen Ländern. Die Bundesregierung wollte diese Praxis beenden. Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, sollten nicht mehr bürgergeldberechtigt sein. Umgesetzt ist das bis heute nicht.

Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge: Das wollte man abschaffen - eigentlich

Im Gegenteil droht die Neuregelung zu scheitern. Denn Bund und Länder streiten wegen der Finanzierung. Fürs Bürgergeld ist der Bund zuständig, fürs Asylbewerberleistungsgesetz Länder und Kommunen. Weshalb ein Ausgleich vom Bund gezahlt werden muss, über die Höhe herrscht Streit. Offenbar hat man’s nicht eilig. Derweil sind nach wie vor lediglich 37 Prozent der hier lebenden Ukrainer erwerbstätig – eine der niedrigsten Quoten in der EU.

Auch beim Kindergeld besteht Handlungsbedarf. Seit Jahren sind Missstände bekannt, die auch von führenden SPD-Leuten beklagt wurden. Der MDR hat jetzt in einer Reportage den Blick auf Familien in Rumänien gelenkt, die gut vom deutschen Kindergeld leben. Völlig legal: Nach geltendem EU-Recht steht Kindergeld auch Kindern zu, die in einem anderen EU-Staat leben, sofern ein Elternteil in Deutschland lebt oder arbeitet; es reicht bereits eine geringfügige Beschäftigung. Es stellt sich die Frage, warum nicht mit Nachdruck versucht wird, die betreffenden EU-Regelungen zu verändern.

Wenn Menschen die Politik in Bund und EU zunehmend als abgehoben und ungerecht empfinden, muss man sich über den Zuspruch extremer Kräfte von links und rechts nicht wundern.

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