Politik

Die Angeklagte Andrea Tandler (rechts) wird zu Prozessbeginn von einer Justizbeamtin an ihren Platz im Gerichtssaal begleitet. Im Prozess gegen Tandler und ihren Geschäftspartner wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs werden die Plädoyers erwartet. Tandler und ihr Partner, zwei Schlüsselfiguren der Maskenaffäre in Bayern, müssen sich wegen steuerrechtlicher Vorwürfe vor dem Landgericht München I verantworten. (Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk)

12.12.2023

Tandler soll mehr als vier Jahre in Haft

Politikertochter Andrea Tandler verdiente mit Corona-Maskengeschäften immense Summen. Nun steht sie wegen Steuervorwürfen vor Gericht. Jetzt gibt es einen Deal – der eine mehrjährige Haftstrafe vorsieht

Die Politikertochter Andrea Tandler muss im Steuerprozess rund um die Corona-Maskenaffäre in Bayern mit mehr als vier Jahren Haft rechnen. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. soll mindestens dreieinhalb Jahre in Haft.

Das sieht ein Verständigungsvorschlag des Landgerichts München I vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zustimmten. Die beiden Angeklagten räumten daraufhin über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitestgehend ein. Zudem haben beide angekündigt, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Damit steht einem Urteil - voraussichtlich am Freitag - nichts mehr im Wege.

Konkret muss Tandler mit einer Strafe von vier Jahren und drei Monaten bis vier Jahren und neun Monaten rechnen. Für N. nannte die Vorsitzende Richterin einen Strafrahmen von drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren. Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler.

Für Schweizer Firma Geschäfte vermittelt

Tandler hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. aber vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben.

Konkret wurde Tandler vorgeworfen, die Provisionen rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert zu haben. Dadurch musste Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern zahlen. Zudem soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erhalten haben, obwohl er zuvor nichts eingebracht habe - darauf gründete der Vorwurf der Schenkungssteuerhinterziehung.

Der Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung wiederum fußte darauf, dass die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München versteuert wurden, sondern in Grünwald. Dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. München war allerdings laut Anklage "Ort der Geschäftsleitung". Den entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft München I letztlich mit 15,2 Millionen Euro.

Die Steuerhinterziehungsvorwürfe hinsichtlich der Einkommen- und der Gewerbesteuer räumten die Angeklagten am Dienstag über ihre Verteidiger weitestgehend ein. Das Verfahren hinsichtlich Schenkungsteuerhinterziehung und Corona-Subventionsbetrug stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft am Dienstag direkt ein.

Bei einer Verständigung einigen sich Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereiterklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Die Eckpunkte sind in Paragraf 257c der Strafprozessordnung geregelt. (Christoph Trost, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll man die sogenannte Rente mit 63 abschaffen?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, sagt über die Deutschen: "Unser Mindset hat sich nicht weiterentwickelt – es ist in einer Art Biedermeier-Modus stehen geblieben."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.