Politik

Ist der geplante Neubau eines Sessellifts und die Verbreiterung der Pisten am Fellhorn ein "Sündenfall in der Bergwelt", wie es die ÖDP kritisiert? oder eine notwendige Investition? Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat jetzt jedenfalls einen Eilantrag gegen das Projekt abgelehnt. (Foto: dpa, Lisa Wurster)

08.06.2026

Umweltschützer scheitern mit Eilantrag gegen Skipisten-Bau

Seit Monaten wird der geplante Neubau eines Sessellifts samt Pisten im Allgäu kritisiert. Ein Naturschutzverband zog vor Gericht – und muss jetzt im ersten Anlauf eine Niederlage hinnehmen

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) ist mit einem Eilantrag gegen den Pistenausbau in einem Allgäuer Skigebiet gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Augsburg habe den Antrag abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht sei zum Ergebnis gekommen, dass die Genehmigung für den Bau und die Verbreiterung der Pisten am Fellhorn bei Oberstdorf voraussichtlich rechtmäßig sei.

Umweltschützer kritisieren das Projekt seit Monaten, im Zuge dessen auch die Scheidtobelbahn neu gebaut werden soll. Der LBV fürchtet nach eigenen Angaben schwere Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere für das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn. 

Landespolitische Debatte wegen niedrigerer Planungshürden

Auch in der Landespolitik hatte sich an dem Projekt eine Debatte entzündet. Die bayerische ÖDP sprach gar von einem "Sündenfall in der Bergwelt". Denn wegen Gesetzesänderungen auf Initiative der Staatsregierung von CSU und Freien Wählern zum Bürokratieabbau wurden die Hürden für das Projekt niedriger. 

So wird der künftige Sessellift auf der bestehenden Trasse zwar 320 Meter länger, weil Berg- und Talstation versetzt werden. Da aber der gesetzliche Grenzwert von 1.500 Metern Luftlinie bei der Seilbahn nicht überschritten wird, ist nach der Regeländerung auf Landesebene keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.

Gericht sieht keine größeren Probleme für Schutzgebiete

Das Verwaltungsgericht betonte nach seiner Entscheidung, dem Bau stünden "keine Belange des Boden- oder Naturschutzes entgegen". Die Arbeiten verstießen nicht gegen die Alpenkonvention, die Folgen für geschützte Arten wie das Birkhuhn seien korrekt geprüft worden. Es seien auch keine erheblichen Probleme für die betroffenen Schutzgebiete zu erwarten - unter anderem, weil Ausgleichsmaßnahmen für den Bau geplant seien. 

Gegen die Entscheidung über den Eilantrag kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Das Augsburger Verwaltungsgericht wird über das Hauptsacheverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich entscheiden.

Auch zum Bau des geplanten Lifts steht noch eine Entscheidung aus: Ein Eilantrag und eine Klage gegen die gesonderte Genehmigung für die Scheidtobelbahn sind ebenfalls noch am Augsburger Verwaltungsgericht anhängig. (dpa)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll man Beamte in die gesetzliche Krankenkasse einbeziehen?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.