Politik

Die AfD legt in Umfragen zu, driftet jedoch aus Sicht von Kritikern immer weiter nach rechts. (Foto: dpa)

02.05.2025

AfD "gesichert" rechtsextrem: Kommt jetzt das Verbotsverfahren?

Der Verdacht, dass die AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt, teilt der Inlandsgeheimdienst nun mit. Der SPD-Bundestagsabgeorndete Michael Schrodi fordert gegenüber der Staatszeitung nun ein AfD-Verbot

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

"Die Partei kämpft aggressiv gegen unsere Demokratie"

Die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer klaren und eindeutigen Bewertung durch den Verfassungsschutz. „Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist. Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben.“

Der SPD-Bundestagsabgeorndete Michael Schrodi fordert in einem Post auf der Facebook-Seite der Staatszeitung: "Die Partei ist gesichert rechtsextrem." Für ihn ist klar: "Die Partei kämpft aggressiv gegen unsere Demokratie. Damit sollte ein erfolgreiches Verbotsverfahren aussichtsreich und auch richtig sein."

Die Grünen-Politiker Konstantin von Notz und Irene Mihalic sagten, die Hochstufung der AfD habe sich lange abgezeichnet. „Sie ist aus unserer Sicht nur konsequent: Die Partei steht nicht nur in weiten Teilen, sondern in Gänze mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß.“ Die Radikalisierung der AfD gehe „unaufhörlich weiter“.

Die FDP-Europapolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei überfällig gewesen. „Die AfD ist nicht einfach eine Protestpartei, sondern eine rechtsextremistische Bewegung, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören will“, so Strack-Zimmermann. 

Einige Landesverbände waren bereits als extremistisch eingestuft

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte. Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Geheimdienst kann nun noch mehr Mittel bei Beobachtung einsetzen

Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.

Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen. (dpa/BSZ/till)

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