Politik

Eine ehemalige Kirche als Hotel? Warum nicht, findet Bayerns oberster Denkmalschützer. (Foto: Landesamt für Denkmalschutz)

26.09.2026

Was tun mit entweihten Kirchen?

Bayerns oberster Denkmalschützer hat einige Ideen, wie ausgediente Gotteshäuser neu genutzt werden können

Eine Whisky-Destillerie in einer ehemaligen Kirche, Ferienwohnungen in einem aufgelassenen Gotteshaus, eine Buchhandlung unter gotischen Bögen – mit solchen Beispielen versetzt Bayerns oberster Denkmalschützer, Generalkonservator Mathias Pfeil, die Mitglieder des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CSU in Staunen.

„Ich finde das oft superschön“, kommentiert Pfeil seine Fotosammlung aus halb Europa. „Ungenutzte Kirchengebäude: Lost Places oder Chance?“ lautet das Thema seines Vortrags, das die EAK-Vorsitzende Barbara Becker auf die Tagesordnung gesetzt hat. Was machen mit Gotteshäusern, die vor allem wegen des galoppierenden Mitgliederschwunds der christlichen Kirchen nicht mehr gebraucht werden?

Seit die evangelische Landeskirche in Bayern vor gut zwei Jahren verkündet hat, bis 2035 aus Kostengründen ihre Förderung für die Hälfte der kirchlichen Immobilien einstellen zu wollen – bei den Katholiken gibt es im Ansatz ähnliche Pläne –, herrscht in vielen Kirchengemeinden Unruhe. Es stellt sich die Frage nach dem Erhalt Hunderter kirchlicher Gebäude. Aktuell sind im Bestand knapp 2000 Kirchen und Kapellen sowie rund 3500 Pfarr- und Gemeindehäuser, 770 Mehrzweckbauten und 800 Kindergärten. In den vergangenen zehn Jahren hat die Landeskirche bereits 20 Kirchen „entwidmet“, also als Gotteshaus aufgegeben.

Bislang sind vor allem neue Kirchenbauten aus der Nachkriegszeit betroffen. Die waren entstanden, weil evangelische Kirchengemeinden durch den Zuzug Vertriebener und Spätaussiedler rasch anwuchsen. Nach den Austrittswellen der vergangenen Jahre werden sie nach und nach überflüssig und zur finanziellen Last für die Gemeinden. Wie eine Kirche trotz stark zurückgehender Zahl von Gläubigen weitergenutzt werden kann, zeigt etwa die Evangeliumskirche im Münchner Hasenbergl.

Die Kirchen einfach symbolhaft verfallen zu lassen, wie das oft in Südeuropa mit leicht gruseligem Charme erfolgt, sei keine Alternative, erklärt Pfeil auf der digitalen EAK-Tagung: „Dafür sind wir zu deutsch. Da muss dann wegen der Verkehrssicherungspflicht ein Bauzaun rum, damit ist der ganze Charme weg.“

Außer Discos ist fast alles erlaubt

Ansonsten zeigt sich Pfeil überraschend offen für Ideen zur Weiternutzung kirchlicher Gebäude, solange sie als „schützenswerte Denkmäler und Erlebnisräume“ erhalten bleiben. Schließlich beruhten Kirchen auf einer künstlerisch-architektonischen Leistung, seien individuelle Bauten, beherbergten Kunstwerke wie Altäre, Skulpturen, Gemälde und hochwertig gestaltete Fenster und hätten für viele Menschen einen ideellen und religiösen Wert.

Wenn Kirchen weiter kirchlich oder gemeinschaftlich als Veranstaltungs- und Begegnungsräume genutzt würden, sei die Wahrung ihrer Würde meist kein allzu großes Problem, meint Pfeil. Bei der „profanen“, also der gewerblichen Nutzung stelle sich aber die Frage nach den Grenzen. Pfeil unterteilt Neu- und Folgenutzungen in drei Kategorien.

In der ersten geht es um zu groß gewordene Kirchen, die aber von den Gemeinden weitergenutzt werden wollen. Als gelungenes Beispiel nennt Pfeil St. Anton in Schweinfurt, wo der Kirchenraum verkleinert wurde und im frei gewordenen Rest ein Pfarrsaal und ein Café als Quartierstreffpunkt eingebaut wurden. Ähnliche Konzepte gebe es in der Evangeliumskirche und der St.-Lukas-Kirche in München.

Zweite Kategorie ist die neue Nutzung bei Erhalt des Kirchenraums. In die 2016 entwidmete, denkmalgeschützte Gulbransson-Kirche St. Lukas in Kelheim wurden unter Einbeziehung des ehemaligen Pfarrhauses drei Ferienwohnungen eingerichtet. In einem ehemaligen Kloster bei Cham beherbergt dessen früherer Kirchenraum nun ein Restaurant. „Man kann aus Kirchen sehr viel machen, wenn man es will“, bilanziert Pfeil.

Bei rein gewerblichen Nachnutzungen rät Pfeil zur Vorsicht. „Nicht jede Nutzung ist für eine Kirche die richtige“, mahnt er und verweist auf den zumindest für die katholische Kirche bindenden „Usus Sordidus“, nach dem profanierte Kirchen keiner „unpassenden Nutzung“ zugeführt werden dürfen. Dazu zählen Bars und Diskotheken, „Sexgewerbe jeder Art“, Parteizentralen oder Kultstätten anderer Religionen. Auch wenn die evangelische Kirche das nicht ganz so eng sehe, appelliert Pfeil doch an die Gemeinden, die Würde ehemaliger Gotteshäuser stets im Blick zu behalten.

Von der Sporthalle bis zum Wohnraum

Aus der EAK-Runde kommen prompt einige Vorschläge. Wie wäre es mit der Einrichtung einer Turn- und Sporthalle oder einer Markthalle für lokale Produkte? Wie mit der Nutzung als Begegnungsstätte für Jung und Alt? Könnten kirchliche Räume nicht auch durch Pflegeeinrichtungen oder als Wohnraum genutzt werden? Wäre das Weiterreichen an andere Glaubensgemeinschaften eine Lösung?

Pfeil hält grundsätzlich alles für möglich und bietet die Expertise seines Landesamts für Denkmalpflege an. Nur Wünschen nach einer Förderung von Projekten durch sein Amt tritt er höflich, aber bestimmt entgegen. Bei der Vielzahl der zur Umwidmung anstehenden Gebäude würde das den Freistaat finanziell überfordern.

Hilfe leistet auch die von Landeskirche und Evangelischem Siedlungswerk gegründete Beratungsgesellschaft „equadra“. Sie soll die Gemeinden auf Anfrage beginnend mit einem „Potenzialcheck“ bis zur Umsetzung des Projekts begleiten.

Neue Chancen für leer stehende Kirchen bietet zudem das novellierte bayerische Denkmalschutzgesetz, das den oft ortsbildprägenden Charakter von alten Gebäuden schützt, in ihrem Inneren aber mehr Freiheiten bei der Umgestaltung für eine zeitgemäße Nutzung eröffnet. Dass Bauen im Bestand und die Weiternutzung vorhandener Gebäude ein Zukunftsthema sind, betont auch der Freistaat. Am Ende aber müssen die Kirchengemeinden vor Ort entscheiden, ob und wie sie den Kirchen neues Leben einhauchen wollen. (Jürgen Umlauft)

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