Politik

Die Trockenheit wird zunehmend zum Problem. (Foto: doa)

28.07.2026

Wasserknappheit: Ein Poolverbot greift zu kurz

Es ist auffällig, dass von den aktuellen Verboten nur Privathaushalte betroffen sind. Für Landwirtschaft und Industrie gelten diese Beschränkungen nicht. Das muss sich ändern, findet BSZ-Kommentator Thorsten Stark

Die Kinder im Pool planschen zu lassen, den Rasen tagsüber zu sprengen oder die Terrasse zu bewässern, ist in München und in mehreren anderen Regionen Bayerns derzeit unter Strafe verboten. Klar: Die aktuelle Hitzeperiode führte zu einer Wasserknappheit, auf die die Kommunen irgendwie reagieren müssen. Doch es ist auffällig, dass von den Verboten nur Privathaushalte betroffen sind. Dort ist allerdings der Wasserverbrauch in den vergangenen Jahren ohnehin zurückgegangen. Die Toilettenspülungen und Duschköpfe sind alle mit Sparfunktionen ausgestattet, jede Wasch- und Spülmaschine hat ein Ökoprogramm. Und schon als Kind lernt man: Niemals einfach so das Wasser laufen lassen.

Für Landwirtschaft und Industrie gelten diese Beschränkungen nicht. Dass die Grundwasserspiegel seit Jahren in Bayern zurückgehen, liegt auch an ihnen. Seit Jahren pumpen sie mehr Grundwasser ab. Der Gesetzgeber gibt ihnen auch wenig Grund, daran etwas zu ändern. Zwar wird jetzt erstmals durch die Einführung des sogenannten Wassercents eine Abgabe auf die Entnahme von Grundwasser fällig. Doch Landwirtschaft und Betriebe profitieren von einer Vielzahl an Ausnahmen.

Zahlen müssen wohl vor allem wieder die Privathaushalte, wie auch mehrere Kommunalverbände kritisieren. Natürlich braucht es weiter eine leistungsfähige Wirtschaft und Landwirtschaft. Doch auch dort muss ein Umdenken stattfinden, notfalls gesetzlich motiviert. Denn anders als in Privathaushalten gibt es noch genügend Einsparpotenziale. Ideen und praxiserprobte Lösungen, wie man Wasser spart, sind auch zahlreich vorhanden. Zum Beispiel moderne Wasseraufbereitungsanlagen mit Sensoren und Filtern, durch die die Industrie immer wieder dasselbe Wasser verwenden kann. Oder recyceltes Abwasser, das der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen dient. Egal wie: Der Klimawandel verlangt jetzt Maßnahmen, die über ein Poolverbot hinausgehen. 

Anm. der Redaktion: Der Artikel erschien am Freitag, den 24. Juli, in der gedruckten Bayerischen Staatszeitung.

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