Politik

"Das Bürgergeld kommt" ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu lesen. Tatsächlich haben sich Union und Regierungsparteien jetzt auf einen Kompromiss geeinigt. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand) 21.11.2022

24.11.2022

Weg für Bürgergeld frei - SPD erwartet "System- und Kulturwandel"

Nur eineinhalb Stunden braucht der Vermittlungsausschuss, um den Weg fürs Bürgergeld freizumachen. Der Staat will mit Millionen Arbeitslosen künftig anders umgehen. Jetzt sind noch zwei Abstimmungen nötig

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss über das geplante Bürgergeld erwartet die SPD einen "System- und Kulturwandel" für Arbeitslose. "Es geht um eine bessere Vermittlung in dauerhafte Jobs statt Hilfsjobs und mehr Geld für Bedürftige", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte am Mittwochabend das Vermittlungsgremium von Bundestag und Bundesrat grünes Licht für die geplante Sozialreform gegeben. Das Bürgergeld soll am 1. Januar starten und die Hartz-IV-Bestimmungen ablösen.

Die 16 Vertreterinnen und Vertreter beider Häuser saßen am Mittwochabend in Berlin nur eineinhalb Stunden zusammen - bei Kartoffel- und Gulaschsuppe, Hähnchenspießen und Rucola-Salat mit Tomate. Dann segneten sie die Vorlage, die Union und Ampel-Koalition zuvor bereits in internen Beratungen erzielt hatten, unverändert ab. Bei früheren Gelegenheiten hatten Sitzungen des Vermittlungsausschusses bis in den frühen Morgen gedauert.

Jetzt war schon tagelang hinter verschlossenen Türen über zentrale Details des Entwurfs von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verhandelt worden. Die Union hatte der Ampel vorgeworfen, die Akzente mit ihren Ursprungsplänen zu stark vom Fordern wegverschieben zu wollen.

Mast sagte der dpa, mit der Zustimmung im Ausschuss sei der Weg für die Reform frei. "Das ist ein großer Erfolg für den Basisschutz in unserem Land."

Am Freitag könnte final abgestimmt werden

Nun könnten am Freitag die endgültigen Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat erfolgen. Die CDU/CSU-Fraktion stellte sich noch am Mittwochabend in einer Sondersitzung praktisch einstimmig hinter den Kompromiss. Wenn beide Häuser dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen, können zum 1. Januar höhere Leistungen fließen. Alleinstehende sollen zum 1. Januar 502 statt 449 Euro bekommen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, sagte der dpa, mit dem Bürgergeld lohne sich Leistung mehr. "Bisher mussten Aufstiegschancen zu oft im Dunkeln gesucht werden. Mit den besseren Zuverdienstregeln schalten wir nun das Licht an, damit mehr Menschen durch eigene Anstrengung den Weg heraus aus der Bedürftigkeit finden." Dafür habe die FDP lange gekämpft. "Wenn zum Beispiel ein junger Mensch aus einer Hartz-IV-Familie eine Ausbildung macht, darf er aktuell nur rund 200 Euro behalten, im Bürgergeld werden es über 600 Euro sein."

Die Union, die mit einem Scheitern der Pläne gedroht hatte, setzte durch, dass die Betroffenen mit härteren Sanktionsandrohungen zur Mitwirkung gedrängt werden können. Gestrichen wurde eine von Heil geplante "Vertrauenszeit": In den ersten sechs Monaten sollten Leistungsbeziehern ursprünglich Bezüge nicht gekürzt werden können, wenn sie sich etwa nicht auf eine Stelle bewerben.

Sanktionen möglich - Schwelle für Schonvermögen gesenkt

Nun sollen Sanktionen bei ausbleibenden Bewerbungen von Anfang an gestaffelt möglich sein. Die Kürzungen sollen beim ersten Mal 10 Prozent, beim zweiten Mal 20 Prozent und dann 30 Prozent betragen können. Die Grünen zeigten sich enttäuscht über den Wegfall der "Vertrauenszeit".

Zudem sollten laut Heils Ursprungsentwurf in einer "Karenzzeit" von zwei Jahren angemessene Kosten für Miete und Heizung übernommen werden. Erspartes bis 60 000 Euro sollte nicht aufgebraucht werden müssen. Diese Schwelle wurde nun auf 40 000 Euro gesenkt. Bei jeder weiteren Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft sollen 15 000 Euro erlaubt sein. Diese "Karenzzeit" soll nun nur noch ein Jahr dauern.

Weitgehend unangetastet blieben die Teile der Reform, die zu einem stärkeren Kümmern der Jobcenter führen sollen. Sie sollen am 1. Juli starten. Individuell soll künftig ausgelotet werden, welche Qualifizierung oder Umschulung Betroffene machen müssen, so dass sie wieder auf eigene Beine kommen. Gestrichen werden soll der Vorrang der Vermittlung in Arbeit - beendet werden soll der vielkritisierte "Drehtüreffekt" von Jobcenter zum Helferjob und zurück. (Basil Wegener, Ulrich Steinkohl, dpa)

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