Politik

Jede und jeder kann jetzt selber über ihr oder sein Geschlecht entscheiden. Das gefällt nicht allen. (Foto: dpa/SZ Photo, Wolfgang Filser)

30.04.2026

Wer bin ich? Über 26.000 Geschlechtswechsel seit November 2024

Das Selbstbestimmungsgesetz sorgt bis heute für Kritik. Vor allem Sicherheitsexperten und konservative Politiker fordern eine Reform, die AfD sogar dessen Abschaffung. Tatsächlich gibt es zumindest einzelne Fälle von Schindluder. Klar ist aber: Für viele Betroffene war die Einführung eine Erlösung.

Über wenige Reformen wurde so heftig gestritten, wie über die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes. Seit dessen Inkrafttreten im November 2024 ist der Wechsel ohne aufwendige psychiatrische Gutachten und Gerichtsverfahren möglich. Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen nun, dass die Möglichkeit, das Geschlecht zu ändern, bislang häufig genutzt wurde. In den 14 Monaten von 2024 bis Ende Dezember 2025 verzeichneten die Behörden 26.169 entsprechende Anträge. Bei der Mehrheit der Antragsteller stand zuvor „weiblich“ als Geschlechtsmerkmal im Ausweis. Zahlen für 2026 liegen noch nicht vor.

Beim Lesben- und Schwulenverband (LSVD) heißt es, die Anträge zeigten, „wie viele Menschen auf das Selbstbestimmungsgesetz und das vereinfachte Verfahren gewartet haben“. Sascha Müller, Sprecher der Grünen-Landesgruppe im Bundestag, betont, das Selbstbestimmungsrecht garantiere Trans-, Inter- und nicht binären Menschen „einen gesicherten Platz in unserer Rechtsordnung, indem sie ihre Identität frei ausdrücken und ihren Geschlechtseintrag ohne unnötige bürokratische Hürden ändern können“.

Missbrauch vorbeugen

Doch nicht alle sind glücklich über das Gesetz. Zwar enthält es Regelungen, die Missbrauch vorbeugen sollen: So müssen zwischen Anmeldung und Änderung der Einträge mindestens drei Monate liegen – und eine erneute Änderung ist erst nach einem Jahr möglich. Kritik kommt unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Bundesvorsitzender Heiko Teggatz spricht von einem „typischen Gesetz im Rausch übertriebener Wokeness, das alle Bedenken seiner Kritiker ignoriert hat“. Dies gelte für „die Probleme im Strafvollzug ebenso wie für die Gefährdung von Frauen und Mädchen, deren Schutzräume leicht zu überwinden sind“. Er kritisiert, dass nicht einmal die Polizei die vorherige Identität angezeigt bekomme. Bayerns DPolG-Chef Jürgen Köhnlein zufolge drohen „erhebliche Unsicherheiten für unsere Einsatzkräfte“. Problematisch seien etwa „ungeklärte Zuständigkeiten bei körperlichen Durchsuchungen und erhebliche Risiken bei der Unterbringung im Polizeigewahrsam“.

Für Schlagzeilen sorgte der Fall des Rechtsextremisten Sven L., der 2023 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die durch queerfeindliche Äußerungen aufgefallene Person änderte vor Haftantritt einfach das Geschlecht und nannte sich fortan Marla Sven L. Sie sollte in ein Frauengefängnis, tauchte jedoch unter.

Spektakulärer Fall

L. ist ein spektakulärer, aber nicht der einzige Fall, in dem das Gesetz ausgenutzt wurde. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichteten jüngst von Missbrauch – allerdings jeweils im unteren einstelligen Bereich. Bayern führt keine Statistik. Laut Innenministerium bewegen sich die Zahlen aber „auf niedrigem Niveau“.

Kritik gibt es zudem daran, dass auch Minderjährige ihr Geschlecht ändern können. Bei Kindern bis 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Bei älteren Minderjährigen kann die Zustimmung auch durch das Familiengericht erfolgen. Statistiken darüber, wie viele Minderjährige ihr Geschlecht gewechselt haben, gibt es zumindest im Freistaat nicht. CSU und Freie Wähler halten die Regelungen für zu lax, ebenso wie die CDU. Die psychischen Folgen für Jugendliche könnten „gravierend“ sein, medizinische Eingriffe irreversible Schäden anrichten, sagt die Freie-Wähler-Landtagsabgeordnete Roswitha Toso. Ähnlich äußert sich die AfD, die das Selbstbestimmungsgesetz abschaffen will. Die Union will es reformieren, die SPD betont die positiven Auswirkungen.

Klar ist: Für viele Transmenschen war das Gesetz eine Erlösung. Ob es geändert wird, wird sich zeigen, wenn im Juli die von der Bundesregierung iniierte Evaluierung vorliegt.
(Tobias Lill)

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