Politik

Am 18. Mai öffnen die Biergärten wieder - allerdings unter strengen Auflagen. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

12.05.2020

Zwei Familien an einem Tisch

Für Biergarten- und Restaurant-Besuche gibt es künftig klare Regeln. Und auch die Kontaktdaten aller Gäste müssen in Zukunft erfasst werden

Vor dem Ende der coronabedingten Zwangspause für die bayerischen Restaurants konkretisiert die Staatsregierung die künftigen Regeln: "Der Kern heißt letztlich immer: 1,50 Meter Abstand halten", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Miteinander an einem Tisch sitzen dürften Mitglieder einer Familie oder eines Hausstandes sowie ein weiterer Hausstand. Damit orientiert sich die Regelung für die Gaststätten nach Worten Herrmanns an der Kontaktbeschränkung, die inzwischen wieder Treffen zweier Hausstände erlaubt, im privaten Raum, im öffentlichen Raum und künftig eben auch in den Restaurants.

Zudem bekräftigte Herrmann, grundsätzlich müsse in Gaststätten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, von den Gästen, vom Personal und auch in der Küche - es sei denn, dort könnten die 1,50 Meter Mindestabstand gewährleistet werden. Am Tisch allerdings dürfen Gäste die Masken abnehmen. Zudem sieht ein Konzept, dass die Gastronomie zusammen mit dem Wirtschafts- und Gesundheitsministerium erarbeitet hat, Regeln für den Einsatz von Desinfektionsmitteln und ähnlichem vor. Und schließlich müssen die Kontaktdaten der Gäste registriert werden, um im Ernstfall neue Corona-Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Biergärten nur bis 20 Uhr geöffnet

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach von einem in sich schlüssigen Konzept. Er sei auch überzeugt, dass die Menschen die Gastronomie-Angebote sehr schnell wieder gut annehmen werden. "Ich bitte alle Gäste, es den Gastronomen nicht zu schwer zu machen bei der Einhaltung der Vorgaben", sagte der Wirtschaftsminister.

Das Kabinett hatte vergangene Woche eine schrittweise Wiedereröffnung von Gaststätten und Hotels beschlossen: Außenbereiche von Gaststätten, zum Beispiel Biergärten, dürfen am 18. Mai öffnen, aber lediglich bis 20 Uhr. In Innenbereichen dürfen Speiselokale ab 25. Mai wieder Gäste empfangen, das dann bis 22 Uhr. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Jugendherbergen sowie einige weitere touristische Angebote sollen dann am 30. Mai wieder starten dürfen.
(dpa)

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