Wirtschaft

Ohne digitale Anwendungen läuft in der Wirtschaft nichts mehr. (Foto: dpa)

28.06.2018

Bayerns Wirtschaft fürchtet die EU-Digitalsteuer

EU-Kommission: Es ist ungerecht, dass Internetunternehmen weniger Steuern zahlen als herkömmliche

Die Kunst, Steuern einzunehmen, besteht darin, die Gans zu rupfen, ohne dass sie schreit.“ Das sagte einmal Maximilian von Béthune (1560-1641), ein französischer Herzog, der den damaligen französischen König, Heinrich III, in Finanzfragen beriet. Seine Worte ließen sich durchaus ins Heute auf die Befindlichkeit der bayerischen Wirtschaft (die „Gans“) übertragen. Denn die hat einiges an der EU-Unternehmensteuerpolitik, die trotz begrenzter Kompetenzen der EU eine immer größere Rolle spielt, auszusetzen. Sie sei zu einseitig auf den Kampf gegen den Steuermissbrauch ausgerichtet und habe den Binnenmarkt aus dem Auge verloren. Diese Kritik tat die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) auf einem parlamentarischen Abend in der bayerischen Landesvertretung in Brüssel kund, zu dem sie Vertreter der EU-Kommission und des EU-Parlaments geladen hatte. Eigentlich sollte es um die EU-Steuerpolitik im weiten Sinne gehen, das heißt auch um die Harmonisierung der Mehrwertsteuer und der Körperschaftsbemessungsgrundlage, denn das Thema lautete „Auftrag und Grenzen der EU-Steuerpolitik“, aber schließlich drehte sich die Diskussion des Abends um die Digitalsteuer, die die EU-Kommission im März vorgeschlagen hatte, weil die amerikanischen Plattform-Giganten, Google, Amazon, Facebook & Co. in Europa angeblich keine angemessenen Steuern auf ihre Gewinne zahlen würden.

Weltweite Plattform


„Die Internet-Unternehmen zahlen nicht zu wenige Steuern“, sagte Christine Völzow, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der vbw. Von einer Digitalsteuer wären auch zukünftige europäische Internet-Unternehmen betroffen: „Warum soll ein europäisches Unternehmen keine weltweite Plattform aufstellen?“

 David Boublil, Mitglied im Kabinett des französischen EU-Wirtschafts- und Finanzkommissars Pierre Moscovici, sah das anders und verteidigte die neue Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf die Steuerhinterziehung und -vermeidung multinationaler Unternehmen : „Wir wollen ein faires Steuersystem, ein ‚level playing field’ für alle Unternehmen“, sagte Boubli, der ein Landsmann von Moscovici ist. Sonst würde die Akzeptanz bei mittelständischen Unternehmen, Steuern zahlen zu müssen, schwinden. Es sei richtig, dass es früher in der EU-Steuerpolitik nur darum ging, den Binnenmarkt besser funktionieren zu lassen, das betreffe insbesondere die nichtvollendete Harmonisierung der Mehrwertsteuer zur Erleichterung des innereuropäischen Handelsverkehrs, an der seit 20 Jahren gearbeitet werde, aber heute gehe es mehr um Steuergerechtigkeit. Und es sei ungerecht, dass Digitalunternehmen weit weniger Steuern auf ihre Gewinne zahlten als herkömmliche Unternehmen.

Hintergrund für die neue Ausrichtung der EU-Steuerpolitik sind die vielen Steuerskandale, die von Journalisten aufgedeckt wurden: Offshore-Leaks 2013, Luxleaks 2014, Swissleaks 2015, Panama Papers 2016. Und es sind insbesondere in der EU tätige amerikanische Internetunternehmen, die die EU-Kommission wegen mit bestimmten EU-Regierungen ausgehandelten verbindlichen Steuervorbescheiden („tax rulings“) im Auge hat. Amazon hat zum Beispiel seinen Sitz in Luxemburg. Mit der dortigen Regierung hatte es einen günstigen Steuersatz ausgehandelt, was die EU-Wettbewerbsbehörde für eine unzulässige Staatsbeihilfe hält und nun von der luxemburgischen Regierung fordert, die Steuervergünstigung in Höhe von 250 Millionen Euro von Amazon zurückzufordern. Es sind aber nicht nur solche tax-rulings, die die EU-Kommission für unfair hält, sondern die Geschäftsmodelle der Internetunternehmen, bei denen die Körperschaftsteuer überhaupt nicht greift, weil die keine physische Präsenz in der EU haben, aber dort Geschäfte machen.

Als die EU-Kommission die Digitalsteuer im März vorstellte, hatte EU-Finanzkommissar Moscovici gesagt: „Die digitale Wirtschaft stellt eine große Chance für Europa dar, und Europa bietet Digitalunternehmen enorme Ertragsmöglichkeiten. Diese Win-Win-Situation wirft allerdings rechtliche und steuerliche Bedenken auf. Unsere Vorschriften aus der Vor-Internet-Ära erlauben es den Mitgliedstaaten nicht, in Europa tätige Digitalunternehmen zu besteuern, wenn diese hier nur eine geringe oder keine physische Präsenz aufweisen. Dies entspricht einem ständig wachsenden schwarzen Loch für die Mitgliedstaaten, da ihre Steuerbasis schwindet. Aus diesem Grund schlagen wir neue Rechtsstandards sowie eine Übergangssteuer für digitale Tätigkeiten vor.“

Alles ohne festen Standort


Die Digitalsteuer soll also nur übergangsweise eingeführt werden, das heißt bis es eine EU-weite Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gibt, die die EU-Kommission im Oktober 2016 im zweiten Anlauf vorgestellt hatte, zu der sich die EU-Finanzminister aber noch nicht haben einigen können, und bei der das EU-Parlament kein Mitspracherecht hat. Weil der Ertrag der Digitalunternehmen nur schwer zu besteuern ist, soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission vorübergehend deren Umsatz besteuert werden, und zwar mit einem Satz von drei Prozent. Später soll diese als „Ausgleichsteuer“ bezeichnete Umsatzsteuer wieder abgeschafft werden, das heißt wenn die Bestimmungen Körpersschaftssteuer um eine „virtuelle“ Betriebsstätte ergänzt worden sind. Von einer virtuellen Betriebsstätte einer digitalen Plattform in einem Mitgliedstaat geht die EU-Kommission aus, wenn das Internetunternehmen dort jährlich mehr als sieben Millionen Euro an Gewinn erwirtschaftet, dort mehr als 100 000 Nutzer oder mehr als 3000 Geschäftsverträge über digitale Dienstleistungen hat.
Ana Gomes, sozialdemokratische Abgeordnete im EU-Parlament und dort stellvertretende Vorsitzende des Sonderausschusses zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, war die einzige auf dem Podium, die voll hinter den Vorschlägen der EU-Kommission stand: „Wir feiern heute den EU-Binnenmarkt, dabei ist heute alles digital und Unternehmen wie Google agieren global, ohne festen Standort.“

Der CSU-Europabgeordnete Markus Ferber, Mitglied im Finanzausschuss des EU-Parlaments und dort Schattenberichterstatter zur Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, sieht zwar Handlungsbedarf in der EU-Steuerpolitik, so hätten die mittelständischen Unternehmen keine Möglichkeiten, ihre Steuern zu gestalten wie multinationale Unternehmen; er äußerte sich aber skeptisch, was die Realisierbarkeit der Kommissionsvorschläge angeht: „Bei der Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bin ich pessimistisch“ und eine neue Steuer wie die Digitalsteuer habe die niedrigste Akzeptanz. Als erstes müsse man sich auf einige Spielregeln einigen, damit der Steuerwettbewerb zwischen den EU-Staaten fairer werde. Wenigstens habe die Wettbewerbsabteilung der EU-Kommission weitgehende Durchsetzungskompetenzen. Solange die steuerliche Kompetenz bei den Mitgliedstaaten liege, müsse die EU-Kommission für Fairness sorgen.

Fairness?


„Was ist denn fair?“, fragte Georg Geberth von Siemens und dort Leiter der Global Tax Policy-Abteilung. Die Digitalsteuer sei es nicht. Die USA besteuerten die Offshore-Gewinne ihrer Unternehmen doch bereits stärker. Und die Wertschöpfung der Internetunternehmen fände in den USA statt. Wenn wir die Digitalsteuer einführen, fangen wir an, Konsum- und Ertragssteuern mit einander zu vermischen. Man solle auch nicht so tun, als ob auch das Problem mit den Steuerschlupflöchern, den Patentboxen“, nicht gelöst sei . Mit diesem Begriff, auch Lizenzboxen oder IP-Boxen (für intellectual property) genannt, sind Steuermöglichkeiten gemeint, mit der Unternehmen Einnahmen aus der Vergabe von Lizenzen oder der Nutzung von Patenten zu einem deutlich geringeren als dem regulären Satz versteuern. So mussten beispielsweise in Malta auf Lizenzeinkünfte gar keine Steuern gezahlt werden, während die normale Unternehmenssteuer dort 35 Prozent beträgt. Offiziell wird die Patent- oder Lizenzbox mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung begründet. Ein forschendes Unternehmen soll dafür belohnt werden, dass es auch in diesem Bereich Arbeitsplätze schafft und sichert. Aber Ende 2015 machten die OECD-Länder und die G20-Staaten den Steuertricks mit den Patentboxen ein Ende und einigten sich darauf, ab 2021 Lizenzeinnahmen nur noch dann steuerlich zu begünstigen, wenn ihr Forschungsausgaben im Inland zugrunde liegen. Einnahmen aus Markenrechten dürfen nicht mehr steuerbegünstigt werden, wenn ab Juli 2021 die IP-Regimes entsprechend den Vorgaben der OECD angepasst sind. So hatte beispielsweise der Möbelhändler Ikea jahrelang über Lizenzgebühren die Gewinne jeweils dorthin verlagert, wo sie niedrig besteuert wurden. Die einzelnen Ikea-Filialen mussten hohe Lizenzgebühren für den Namen Ikea an eine ausländische Schwestergesellschaft zahlen, die sie dann mit Hilfe der Patentbox gar nicht oder niedrig versteuerte.

Tobias Hentze, Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW) war auch der Meinung, dass nur die Rechnungslegungsstandards geändert werden, um das Steuerschlupfloch „Patentbox“ zu schließen. Eine Digitalsteuer sei keine Lösung, sondern führe nur zu einer Doppelbesteuerung, weil ja auch der Ertrag der Digitalunternehmen weiterhin besteuert werde. Bei einer Umsatzrendite von fünf Prozent, das heißt einem Verhältnis in diesem Ausmaß von Gewinn und Fremdkapitalzinsen zu den Erlösen, und einer Körperschaftsteuer von 30 Prozent auf den Gewinn, käme es mit der Digitalsteuer, falls sie zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werde, auf Unternehmensebene zu einer Steuerlast auf den Gewinn von 72 Prozent. Bei einer Umsatzrendite unter drei Prozent stiege die Steuerlast auf über 100 Prozent, würde schließlich die Substanz des Unternehmens auffressen. Also gerade kleine Newcomer-Digitalunternehmen, die aus der EU heraus ähnliche Geschäftsmodelle aufbauen wollen, wie die amerikanischen Plattformen Google, Amazon etc., würden in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt. Damit sieht der Wirtschaftswissenschaftler die Digitalssteuer ebenso fragwürdig wie die vbw. „Wie kann man denn mit einer neuen Steuer das Problem der Steuervermeidung lösen?“, fragte rhetorisch Christine Völzow, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der vbw.

Nur eine Übergangslösung


Die Digitalsteuer soll nur eine Übergangslösung sein, wie David Boublil, Mitglied im Kabinett des EU-Finanzkommissars Pierre Moscovici, betonte. Aber die dann einzuführende „virtuelle Betriebsstätte“ sei rechtlich nicht machbar, hieß es von mehreren Steuerexperten in internen Gesprächen im Anschluss der Podiumsdiskussion. Die EU-Kommission begründet die Einführung einer „virtuellen“ Betriebsstätte damit, dass in der digitalen Wirtschaft der Ort der Besteuerung und derjenige der Wertschöpfung auseinanderfallen. Die Frage sei, ob man es wirklich so sehen könne, dass dort Wert geschöpft wird, wo der Nutzer von Plattformen seinen physischen Standort hat, womit dann eine dortige digitale Präsenz des Internetunternehmens unterstellt wird. Und wie solle die Wertschöpfung gemessen werden: Anhand der Klicks?

Das wäre doch auch nichts anderes als die Besteuerung des Verbrauchs wie bei der Digitalsteuer. Damit verbunden wären auch fragwürdige Umverteilungen bei den Steueraufkommen zwischen den EU-Ländern. Denn EU-weit agierende Internetunternehmen mit physischem Sitz in Deutschland müssten einen Teil der Gewinnsteuer ans EU-Ausland abführen. Die steuerliche Bemessungsgrundlage würde zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt. Damit würde das Hochsteuerland Deutschland Steueraufkommen verlieren.

Die Vorschläge der EU-Kommission hätten also viele Hindernisse im EU-Ministerrat, dem Gremium der EU-Regierungen zu nehmen. In Steuerfragen muss sich das Gremium einstimmig einigen und das EU-Parlament hat nichts zu sagen. Wahr ist aber auch, dass die EU-Staats- und -Regierungschefs im Oktober 2017 von der EU-Kommission gefordert hatten, dauerhafte und langfristige Lösungen für eine faire Besteuerung von Online-Tätigkeiten vorzuschlagen. Die Kritiken an den Vorschlägen auf dem parlamentarischen Abend ließen sich so zusammenfassen: Gut gemeint, aber schlecht gemacht oder überhaupt nicht notwendig.
(Rainer Lütkehus)

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