Drohnen können in unwegsamem Gelände die Arbeit erheblich erleichtern. So sind sie zum Beispiel an den Steilhängen von Weinbergen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ein echter Gewinn. Doch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) macht die technische Errungenschaft wieder zunichte.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kritisiert, dass das sogenannte FastFlight-Verfahren trotz Beschleunigung immer noch zu lange dauert. „Die Landwirte und Weinbauern brauchen oft mehrfache Genehmigungen, müssen unnötige Dokumentationspflichten umsetzen und sind an starre und unrealistische Spritzpläne gebunden“, moniert der Minister. Das produziere Kosten, verzögere die Arbeiten und schade der Rentabilität des Weinbaus in Franken.
Keinerlei Spielraum
Konkret geht es um die luftrechtliche Betriebsgenehmigung. „Für viele professionelle Agrardrohneneinsätze reicht die offene Kategorie nicht aus, etwa bei Drohnen über 25 Kilogramm, beim Ausbringen von Stoffen, bei komplexen Betriebsräumen oder bei Flügen außerhalb der Sichtweite“, erklärt ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums der Staatszeitung. Dann sei eine Genehmigung in der speziellen Kategorie erforderlich. Die zuständige Behörde verlange regelmäßig ein Betriebskonzept, eine SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment für Drohnen), Nachweise zur Piloten-Qualifikation, Verfahren, Notfallmaßnahmen und so weiter. Zudem dauere die Prüfung dieser umfangreichen Dokumente oft mehrere Monate, was im Fall eines akuten Problems in der Landwirtschaft (zum Beispiel Schädlingsbefall) keinerlei Spielraum für kurzfristige Flüge zulasse.
Darum fordert Wirtschaftsminister Aiwanger deutlich schnellere Genehmigungen durch das LBA, insbesondere für saisonal gebundene Einsätze in Landwirtschaft und Weinbau. Außerdem verlangt er spürbare Vereinfachung des FastFlight-Verfahrens, weil es zwar als richtiger Schritt bewertet wird, in der Praxis aber hinsichtlich der Genehmigungszeiten und auch des Bearbeitungsaufwands noch hinter den Erwartungen zurückbleibt. Aiwanger will auch weniger Bürokratie und praxisnähere Verfahren, also weniger doppelte Nachweise, weniger starre Anwendungsplanung und besser auf landwirtschaftliche Realitäten abgestimmte Genehmigungen. Ihm ist wichtig, dass Drohnen als landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und nicht als Fluggeräte betrachtet werden.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Doch nicht nur in der Landwirtschaft ist der Einsatz von Drohnen eine Arbeitserleichterung. Auch im Energie- und Netzinfrastrukturbereich können sie helfen, etwa bei der Inspektion von Stromleitungen, Umspannwerken, Windkraftanlagen, Photovoltaik-Freiflächen und Pipelines.
Im Sektor Bauwirtschaft, Vermessung und Geodaten können sie beim Baustellenmonitoring, der Maßenermittlung, der Brücken- und Dachinspektionen und bei der Erstellung digitaler Geländemodelle helfen. Bei der Verkehrsinfrastruktur könnten Drohnen Kontrollaufgaben übernehmen. So können sie zum Beispiel Straßen, Bahntrassen, Brücken, Tunnel, Böschungen und Wasserstraßen überprüfen.
Im Logistik- und Versorgungssektor können Drohnen kleine zeitkritische Güter liefern. Auch in der Werkslogistik oder bei medizinischen Lieferungen wie etwa Blutkonserven oder Gewebeproben können sie Transportgaben übernehmen.
Aus der Luft begutachten
Im Bereich Forstwirtschaft und Umweltmonitoring können Drohnen den Waldzustand, den Schädlingsbefall, den Trockenstress und Sturmwurfflächen aus der Luft begutachten. Außerdem könnten sie Gewässer- und Naturschutzmonitoring durchführen.
Für den Katastrophenschutz, die Feuerwehr, die Rettungsdienste ermöglichen Drohnen aktuelle Lagebilder. Sie unterstützen bei Sucheinsätzen, erkunden gefährliche Bereiche sowie Brand- und Hochwasserlagen.
Auch Versicherungen und die Immobilienwirtschaft könnten auf Drohnen setzen. Für sie kommen die Bereiche wie Schadensaufnahme, Dach- und Gebäudeinspektion sowie Dokumentation infrage.
Angesichts dieser vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sind Aiwangers Forderungen für einen einfacheren Umgang mit Drohnen im professionellen Bereich durchaus berechtigt. Doch eine Stellungnahme des Luftfahrtbundesamts blieb bis Redaktionsschluss aus.
(Ralph Schweinfurth)
INFO Drohnen in der Landwirtschaft
• Düngung und teilflächenspezifische Bewirtschaftung: Drohnendaten helfen, Nährstoffmangel, Krankheiten, Trockenstress und vieles mehr früher und genauer zu erkennen. Dünger, Wasser oder Pflanzenschutzmittel können somit präziser ausgebracht werden. Das spart Betriebsmittel und reduziert Umweltbelastungen.
• Ausbringung von Nützlingen: Ausbringen von Trichogramma-Schlupfwespeneiern gegen den Maiszünsler mittels Drohnen ist viel effizienter und schneller und beugt Ernteausfällen vor.
• Rehkitz- und Wildtierrettung vor der Mahd: Drohnen mit Wärmebildkamera werden eingesetzt, um Rehkitze und andere Wildtiere in Wiesen vor Mäharbeiten aufzuspüren.
• Aussaat, Zwischenfrüchte, Untersaaten: Vor allem bei schwer befahrbaren Flächen können Drohnen zur Aussaat oder Ausbringung von Zwischenfrüchten eingesetzt werden.
• Bewässerungsmanagement: Durch Drohnen können trockene Zonen oder Leckagen identifiziert werden, sodass die Bewässerung optimiert werden kann und somit Ressourcen geschont werden.
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