Wirtschaft

Gerade Chemiewerke benötigen viel Strom. (Foto: dpa/SZ Photo, Catherina Hess)

09.07.2026

EU genehmigt: Energieintensive Betrieb dürfen entlastet werden

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) begrüßt die Ausweitung der Strompreiskompensation, fordert von Brüssel aber weitere Entlastungen für die Industrie

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat die Genehmigung der Ausweitung der Strompreiskompensation durch die EU-Kommission begrüßt: „Die Genehmigung der EU hilft, weitere energieintensive Branchen bei den Stromkosten zu entlasten. Das ist dringend nötig, denn die hohen Strompreise sind gerade für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Wir brauchen aber dringend weitere Entlastungen für unsere stark belastete Industrie, die schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen.“

Neben der Strompreiskompensation spielt nach den Worten Aiwangers auch der Industriestrompreis eine zentrale Rolle. „Der Bund ist hier jetzt gefordert, die unter anderem mit dem Beihilferahmen METSAF seitens der EU eröffneten Spielräume vollständig auszuschöpfen, die zugrundeliegende Förderrichtlinie anzupassen, um so die Industrie bestmöglich zu entlasten.“ Der kürzlich von der EU verabschiedete Beihilferahmen METSAF zur Abfederung der Auswirkungen der Krise im Nahen Osten sehe unter anderem konkret die Möglichkeit vor, dass bei Strompreisentlastungen die Beihilfeintensität von 50 Prozent auf bis zu 70 Prozent erhöht wird und erstmals eine echte Kumulierung, also gleichzeitige Anwendung, von Strompreiskompensation und Industriestrompreis zumindest für einen Teil des Stromverbrauchs möglich wird. „Dies hatte ich bereits mehrfach gefordert und sehe es als substanziellen Fortschritt an, der von der Bundesregierung jetzt in den nationalen Regelungen schnell umgesetzt werden muss“, so Aiwanger.

Nur ein begrenzter Teil der Entlastungen kommt an

Sowohl die Strompreiskompensation als auch der Industriestrompreis unterliegen dem Minister zufolge den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Insbesondere die engen Rahmenbedingungen beim Industriestrompreis führten trotz der Erweiterungen durch den Beihilferahmen METSAF derzeit dazu, dass nur ein begrenzter Teil der Entlastung tatsächlich liquiditätswirksam bei den Unternehmen ankommt. Konkret bestünden zahlreiche Einschränkungen, wie die Pflicht zu Dekarbonisierungsinvestitionen sowie die Begrenzung der Beihilfe auf 50 Prozent des Stromverbrauchs. „Die EU-seitig vorgegebenen komplizierten Vorgaben und Einschränkungen müssen weg. Stattdessen brauchen wir die Möglichkeit für eine substantielle Entlastung. Wenn am Ende nur eine minimale Entlastung steht, ist der Aufwand größer als der Ertrag“, fordert der Minister.

Er fordert den Bund auf, sich in Brüssel weiterhin dafür einzusetzen, die zugrunde liegenden Regelungen zu vereinfachen. Nur so könnten die vorhandenen Instrumente ihre volle Wirkung entfalten und die Unternehmen spürbar entlasten.
(rs)

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