Wirtschaft

Verdorbenes Hackfleisch kann man nur noch wegwerfen. (Foto: dpa/photothek.de, Janine Schmitz)

06.11.2026

Lebensmittelsicherheit bedroht? Labormeldepflicht soll abgeschafft werden

Verbraucherschutzorganisationen wie Foodwatch und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) laufen Sturm. Sie wollen die geplante Abschaffung der Labormeldepflicht verhindern

Verbraucherschutzorganisationen wie Foodwatch und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) laufen Sturm. Sie wollen die geplante Abschaffung der Labormeldepflicht verhindern. Noch müssen Privatlabore Grenzwertüberschreitungen zugleich ihren Auftraggebern aus der Lebensmittelbranche und Behörden melden (§ 44 Abs. 4a und 5a LFGB) – auch ohne Einverständnis des Auftraggebers. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hat die Streichung in das Bürokratierückbaugesetz aufgenommen, das am 15. Juli 2026 im Kabinett beschlossen wurde.

„Die Labormeldepflicht ist aus unserer Sicht ein zentrales Frühwarnsystem für die Lebensmittelsicherheit“, sagt Sabrina Göddertz, Referentin Team Lebensmittel vzbv, der Staatszeitung. Gerade bei Infektionsausbrüchen etwa durch Salmonellen oder Listerien sei schnelles behördliches Handeln von größter Wichtigkeit für den Schutz von Verbrauchern, da sich Krankheitsfälle rasch ausbreiten können. Eine frühe und zuverlässige Information der Behörden trage erheblich dazu bei, dass Verstöße gegen das Lebensmittelrecht frühzeitig unterbunden werden können. Die Labormeldepflicht sollte daher erhalten bleiben. „Vermeintlicher Bürokratieabbau darf nicht zulasten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gehen“, so Göddertz.

Dass sowohl Labore als auch Unternehmen auffällige Befunde melden müssen, ist aus Sicht des vzbv für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zentral. In der Praxis zeige sich leider immer wieder, dass nicht alle Lebensmittelunternehmen ihren Meldepflichten gewissenhaft nachkommen und Rückrufe verspätet erfolgen. „Wie fehleranfällig ein System ist, das allein auf den Meldepflichten von Unternehmen beruht, zeigen etwa der Fall Ferrero (Salmonellen) oder, etwas aktueller, der Fall von Cereulid in Säuglingsanfangsnahrung verschiedener großer Hersteller“, so Göddertz. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden hierzulande seien personell und finanziell ohnehin schon schlecht ausgestattet und deshalb nicht in der Lage, die vorgesehene Anzahl von Regelkontrollen durchzuführen. „Werden die Meldepflichten aus § 44 LFGB nun gestrichen, tappen die Behörden noch mehr im Dunkeln“, mahnt Göddertz.

Ilse Aigner hatte die Meldepflicht eingeführt

Die Meldepflicht kam nach dem Dioxin-Skandal 2010/11 ins Gesetz. Im März 2010 hatte ein privates Labor zu viel Dioxin in Futterfett gefunden, der Befund blieb neun Monate beim Auftraggeber. Als die Behörden davon erfuhren, war das Fett längst verfüttert – 4760 Betriebe mussten gesperrt werden. Daraufhin führte die damalige Bundesregierung unter der damaligen Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) die Meldepflicht für private Labore ein.

Der Verband Deutscher Laborunternehmen (VDLAB) hingegen unterstützt das Vorhaben, die Meldepflicht abzuschaffen. Sie belaste privatwirtschaftliche Lebens- und Futtermittellabore seit Jahren mit rechtlichen Unsicherheiten und zusätzlichem Aufwand.

Der VDLAB betont aber, dass die Verantwortung der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte bestehen bleibt. Nach den europäischen sowie entsprechenden nationalen Vorschriften müssten sie bei Anhaltspunkten für ein nicht sicheres Produkt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Für die Labore solle lediglich die zusätzliche, von Fachkreisen als zwecklos bewertete Meldepflicht gegenüber den Behörden entfallen, nicht aber ihr wichtiger analytischer Beitrag zur Gewährleistung von Lebens- und Futtermittelsicherheit.
(rs)

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