Wirtschaft

Windräder erheben sich hinter der Kulisse des Ortes Zeilitzheim. Windkraftgegner haben Popularklage gegen neue Regelungen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

06.03.2025

Klage gegen neue Windrad-Regelungen

Windkraft soll helfen, die Energieversorgung der Zukunft zu sichern. Doch es gibt auch Widerstand. Gegner haben ein Gericht angerufen. Nun sollen sich Landtag und Staatsregierung äußern

Windkraft soll auch in Bayern ausgebaut werden, doch Gegner haben Popularklage gegen neue Regelungen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht: Der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz will so den Bau von Windrädern in dem 1968 gegründeten Naturpark verhindern. 

Nun haben Landtag, Staatsregierung und mögliche übrige Beteiligte Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Nach Angaben der Kläger läuft die Frist bis zum 9. Mai. Das Gericht bestätigte diesen Termin. 

Danach wird das Gericht darüber entscheiden, ob die Klage zulässig und begründet ist. Dann wiederum liege es im Ermessen der zuständigen Richter, ob eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es. 

Klage gegen Neuregelungen

Manche Gegner begründen ihre Ablehnung mit Lärmbelästigungen und Schattenwurf durch die teils weit über 200 Meter hohen Anlagen, andere sehen eine Verschandelung der Natur. 

Die Popularklage des Vereins wendet sich konkret gegen Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und der Bauordnung, die den Bau von Windkraftanlagen erleichtern und Abstände zu Grundstücksnachbarn verringern. Außerdem kann die Staatsregierung größere Windparks demnach selbst beschließen. Bisher waren hier wie bei kleineren Projekten die Landratsämter zuständig. 

Die Grundstücksnachbarn würden benachteiligt und ihre verfassungsrechtlich verbürgten Rechte verletzt, argumentiert der Verein, der dabei nach eigenen Angaben von rund 30 weiteren Bürgerinitiativen und Vereinen aus unterschiedlichen Teilen Bayerns unterstützt wird.

Popularklage als Jedermannsrecht

Mit einer Popularklage kann jedermann eine mögliche Verfassungswidrigkeit einer bayerischen Rechtsvorschrift prüfen lassen. Er muss dazu darlegen, dass ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird.

Vor allem bei Altötting hatte der Streit um einen geplanten Windpark - den größten in Bayern - hohe Wellen geschlagen. Bürgerinnen und Bürger in Mehring stimmten mit großer Mehrheit gegen Windräder auf ihrem Gemeindegebiet. (dpa)
 

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